Aktuell hat die 21. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin das Verfahren gegen den Berliner U-Bahn-Treter wegen Befangenheit einer Schöffin ausgesetzt. Für die Neuverhandlung werden neue Schöffen benannt. Die jetzt für befangen befundene Schöffin wird nicht noch einmal eingesetzt.

Der Sachverhalt

Dem Angeklagten wird u.a. zur Last gelegt im Oktober 2016 auf einer Treppe im U-Bahnhof Hermannstraße eine Passantin völlig unerwartet von hinten wuchtig in den Rücken getreten zu haben, so dass diese die Treppe hinuntergefallen sei und sich verletzt habe.

Ablehnungsgesuch gegen Schöffen

Zum Prozessauftakt hatte die Verteidigung des Angeklagten ein Ablehnungsgesuch gegen eine von zwei Schöffen gestellt, weil diese vor einigen Jahren in einem Leserbrief an eine Berliner Tageszeitung im Zusammenhang mit Jugendkriminalität die Kompetenz der zuständigen Behörden angezweifelt habe.

In einem weiteren Leserbrief soll sie sich in anderem Kontext unangemessen über Menschen mit Migrationshintergrund geäußert haben. Die 21. Große Strafkammer hat nach Anhörung der betreffenden Schöffin und der übrigen Verfahrensbeteiligten daraufhin heute den Beschluss gefasst, die Verhandlung auszusetzen.

Große Strafkammern sind gemäß § 76 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz in der Regel mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Schöffen sind sog. Laienrichter, die für eine Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die nun ausgewechselte Schöffin war eine sog. Hilfsschöffin, der gestrige Einsatz war ihr erster Einsatz bei einer Großen Strafkammer und ihr insgesamt zweiter Einsatz beim Landgericht Berlin seit ihrer Ernennung im Jahr 2014 überhaupt.

Gericht:
Landgericht Berlin, Aktenzeichen 521 KLs 10/17

LG Berlin, PM 32/2017
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