Das Niedersächsische Innenministerium hat am 15. November 2016 einen Erlass herausgegeben, der den Waffenbehörden in Niedersachsen gegenüber klarstellt, dass sogenannte Reichsbürger als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sind und daher waffenrechtliche Erlaubnisse nicht zu erteilen sind.

Soweit die waffenrechtliche Erlaubnisse bereits erteilt sind, seien diese mit allen damit verbundenen Konsequenzen aufzuheben. Dazu können die Waffenbehörden auf Erkenntnisse von Verfassungsschutz und Polizei zurückgreifen. Wenn Reichsbürger unumwunden erklären, dass die deutschen Gesetze für sie nicht gelten, können wir Ihnen auch nicht erlauben mit Waffen umzugehen, so der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius.

Im Erlass zur "Waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von sogenannten Reichsbürgern" sind Personengruppen und Einzelpersonen definiert, welche die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staat leugnen und der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Verfassung und ihren demokratisch gewählten Repräsentanten jegliche Legitimation absprechen. Daher werden von ihnen sowohl das Grundgesetz als auch bundesdeutsche Gesetze, Bescheide und Gerichtsurteile als nichtig erachtet. Durch den Erlass soll das Vorgehen der unter anderem für die Versagung und die Aufhebung von waffenrechtlichen Erlaubnissen zuständigen unteren Waffenbehörden vereinheitlicht werden.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
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