Ein Energieversorger klagt auf Zahlung von knapp 3.000 € Stromkosten für den Zeitraum Februar bis Dezember gegen eine vierköpfige Familie. Die Familie verbrauchte in der Regel etwa 135 kWh Strom im Monat. Nunmehr lag der Verbrauch bei knapp 1.000 kWh und damit über 7mal höher. Die Familie bestreitet derart hohe Strommenge.

Aus dem Urteil des Landgerichts Magdeburg

Das Landgericht Magdeburg (Urteil, Az. 11 O 405/16) gab der Stromkundin weitgehend Recht. Sie muss nur noch knapp 350 € zahlen. Erhöht sich der Stromverbrauch eines Konsumenten ohne ersichtlichen Grund erheblich, muss der Stromversorger beweisen, dass der Kunde tatsächlich so viel verbraucht hat und kein Fehler im Bereich des Energieversorgers vorliegt.

Zur Begründung hat die Einzelrichterin der 10. Zivilkammer ausgeführt, dass die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Abrechnung aus einer enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichung der im Streit stehenden Verbrauchswerte gegenüber anderen Abrechnungsperioden besteht.

Die Familie hat nachvollziehbar ihren Verbrauch geschildert. Ein Elektriker hat keine Fehler in der Elektroanlage des Hauses gefunden. Angesichts dieser Umstände hätte der Energieversorger den Verbrauch der Familie beweisen müssen. Entsprechende Beweisangebote hat der Versorger nicht gemacht.

Gericht:
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 28.10.2016 - 11 O 405/16

LG Magdeburg, PM
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