Ein Pegida-Anhänger wurde im Zug vom Kontrolleur ohne gültige Fahrkarte angetroffen. Er war zwar bereit, die reguläre Fahrkarte zu bezahlen, nicht aber das erhöhte Beförderungsentgelt wegen "Schwarzfahrens". Er wollte genauso behandelt werden wie Flüchtlinge ohne Fahrschein, von denen die Bahn auch keine 60 Euro verlangt.

Der Sachverhalt

Der Pegida-Anhänger war auf einer Demonstration in München und hatte dort seine Meinung kundgetan. Am nächsten Morgen wollte er mit dem ICE wieder nach Hause fahren. Von der Müdigkeit des Vortages übermannt, verschlief er sein Ziel in Augburg und wachte erst am Hauptbahnhof Nürnberg wieder auf.

Er setzte sich sofort in den nächsten Zug Richtung Heimat. Allerdings hatte er keinen gültigen Fahrschein. Bei der anschließenden Kontrolle war er zwar bereit, die reguläre Fahrkarte zu bezahlen, nicht aber das erhöhte Beförderungsentgelt wegen "Schwarzfahrens". Deshalb verklagte ihn die Bahn vor dem Amtsgericht Augsburg.

Flüchtlinge ohne Fahrschein zahlen auch keine 60 Euro...

Vor dem Amtsgericht wollte er genauso behandelt werden wie Flüchtlinge ohne Fahrschein, von denen die Bahn auch keine 60 Euro verlangt. Der Beklagte meinte, deshalb in seinem Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt zu sein. Außerdem vermutete er, dass dem Zugbegleiter sein Sweatshirt mit der Aufschrift "Refugees not welcome" missfallen habe.

Die Entscheidung

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Fahrgast zur Zahlung von 60 Euro nebst Zinsen. Auch die Kosten des Rechtsstreits muss er tragen. Auf einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kann er sich nicht berufen. Soweit die Bahn bei Asylbewerbern auf eine Zahlung verzichtet, geschieht dies wegen fehlender Sprachkenntnisse und weil diese meistens mittellos sind. Das ist beim Beklagten aber nicht der Fall.

Amtsgericht Augsburg
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