Der 72-jähriger Rentner mischte sich in die kurze Diskussion zweier Autofahrer ein, bei dem der eine die Einfahrt einer Tiefgarage blockierte. Diesen beleidigte der Rentner mit "Scheiß Ausländer" und einigen weiteren Beleidigungen. Die Situation eskalierte, denn der beleidigte Autofahrer stieg aus seinem Fahrzeug.

Der Sachverhalt

"Was willst du jetzt?" fragte der Autofahrer. Daraufhin holte der Rentner einen 41 Zentimeter langen Holzstock aus seinem PKW, packte den Autofahrer am Hals und hielt den Holzstock drohend in der anderen Hand. Mit dem Stock hat er zwar nicht zugeschlagen, jedoch beim Zupacken dem Autofahrer am Hals Schürfwunden zugefügt.

In dieser Situation brachte der Autofahrer aus Angst den angreifenden Rentner mit einem gezielten Faustschlag zu Boden. Der Autofahrer selbst rief die Polizei. Es kam zu keinen weiteren Schlägen.

Das Urteil des Amtsgerichts München

Das Amtsgericht München verurteilte den bisher nicht vorbestraften Rentner wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze a 40 Euro). Auch im Rahmen der Hauptverhandlung wirkte der Rentner uneinsichtig, aufbrausend, und nahm für sich das Recht in Anspruch, sich gegen jeden erwehren zu dürfen.

Rentner zeigt sich völlig uneinsichtig

Auch gab er an, dass er aus seiner Sicht andere Personen als Arsch bezeichnen dürfe, da ihm auch Jugendliche öfters Arschloch nennen würden, so die Urteilsbegründung. Bei der Höhe der Strafe wertete das Gericht zu Lasten des Angeklagten seine Uneinsichtigkeit.

Renter: Man dürfe sich mit einem Holzstock bewaffnen

Auch ist der Angeklagte der Auffassung, dass er sich mit einem Holzstock bewaffnen dürfe, wenn es die Situation hergebe. Es ist vorliegend davon auszugehen, dass der Angeklagte in einer ähnlich gelagerten Situation dasselbe Verhalten an den Tag wird legen, so das Gericht in seinem Urteil.

Den Holzstock wollte der Rentner unbedingt wieder haben. Dies ließ das Gericht nicht zu. Es zog den Holzstock ein. Der Schlagstock wurde während der Körperverletzung als Drohmittel eingesetzt und sollte die Gegenwehr des Autofahrers einschränken. Der Stock wurde mithin bei der Tat verwendet und diente auch deren Förderung.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 23.03.2016

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