Der Sachverhalt
Der auffordernde Blick wurde von der Zeugin so verstanden, als dass er befriedigt werden wolle. Sie habe ihn angeschrien, dass er verschwinden solle. Schließlich sei der 19-Jährige achselzuckend gegangen. Die Rettungsassistentin verständigte sodann den Security-Dienst, der den Täter festhalten konnte.
Die Frau ekelte sich sehr und war so geschockt, dass sie keine weiteren Einsätze in der Tatnacht mehr übernehmen konnte und eine Woche krankgeschrieben wurde. Sie musste sich wegen Schlafstörungen in psychologische Beratung begeben.
Die Entscheidung
Die zuständige Richterin bestrafte den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht. Er sei noch in der Ausbildung und stehe in seiner Persönlichkeit und Lebensführung noch eher einem Jugendlichen als einem Erwachsenen gleich. Auch wenn er angab, sich an die eigentliche Tathandlung nicht erinnern zu können, war ihm anzumerken, dass er über sein eigenes Verhalten beschämt war und sein Fehlverhalten eingesehen hat, so das Gericht. Des Weiteren entschuldigte er sich bei der Zeugin.
Unter erzieherischen Gesichtspunkten war es geboten, den Angeklagten wegen der exhibitionistischen Handlung zur Teilnahme an drei Beratungsgesprächen anzuweisen, um ihm dadurch auch die Thematisierung einer etwaigen sexuellen Problematik zu ermöglichen. Um ihm sein Fehlverhalten nochmals deutlich vor Augen zu führen, wurde ihm darüber hinaus die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro an die Malteser Unfallhilfe auferlegt, so die Urteilsbegründung.
Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 12.11.2015 - 1034 Ds 468 Js 202932/15
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