In einer Bäckerei wurde eine Kontrolle durchgeführt, die zu etlichen Beanstandungen in der Hygiene führten. Die unhygienischen Zustände hätten bei einem normal empfindlichen Menschen Ekel und Widerwillen ausgelöst, so das Gericht. Die Bäckerei wurde zu einer Geldstrafe von 6500€ verurteilt.

Der Sachverhalt

Schon in Vergangenheit wurde der Bäckereibetrieb mehrfach kontrolliert und lebensmittelrechtlich beanstandet. Das Amtsgericht München hatte deswegen bereits zweimal Geldstrafen verhängt. Bei einer erneuten Kontrolle wurden wieder etliche Hygienemängel festgestellt. Unter anderen folgende Punkte:

  • Die Spülmaschine war durch schleimige Schmutzablagerungen und Rotschimmelbildung verunreinigt.
  • Im Bereich der Teigverarbeitung wurde eine Schüssel mit Butterfett gelagert, darin schwammen Insekten.
  • Der Gärraum war mit alten Lebensmittelresten, Staub, Gespinsten und Flusen verschmutzt. Durch den warmen aufsteigenden Wasserdampf, der sich an der Decke sammelt und anschließend in Tropfenform auf die Teiglinge legt, ist hier eine direkte Kontamination mit Schmutzrückständen gegeben.
  • Die Einschübe der einzelnen Etagen des (Backofens) waren mit alten Teigrückständen und undefinierbaren Belägen stark verkrustet.
  • An dem Handwaschbecken war der Seifenspender leer. Somit war keine ausreichende Personalhygiene möglich.
  • Die Türdichtung und Öffnung (der Sahnemaschine) war mit schwarzschimmelähnlichen Rückständen verschmutzt.
  • Im Inneren (des Kühlraums) wurde eine erhebliche Verunreinigung durch Speisereste, Teig- und Mehlrückstände festgestellt.
  • Drei Paar Bäckerei-Ofenhandschuhe waren mit alten Lebensmittelrückständen und undefinierbaren Schmutzablagerungen verkrustet. Diese alten Verschmutzungen befanden sich auch in den Handschuhen.
  • Von der Decke hingen cm-lange Gespinste, die außerdem mit Staub und Mehlrückständen behaftet waren. Rohre, Kabel und Schalter und Vorrichtungen im Deckenbereich waren erheblich verschmutzt und mit ekelerregenden Rückständen behaftet.

Die Entscheidung

Das Amtsgericht München veruretilte den 53-jährigen Bäcker wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von für den Verzehr durch Menschen ungeeigneten Lebensmitteln zu einer Geldstrafe von 6500 Euro. "Die unhygienischen Zustände hätten bei einem normal empfindlichen Menschen Ekel und Widerwillen ausgelöst, wenn er hiervon Kenntnis erlangen würde", so das Gericht.

In dem Prozess war der Bäckermeister schuldeinsichtig und hat ein Geständnis abgelegt. Bei Nachkontrollen hat sich vieles zum Guten gewendet und zuletzt ist der Betrieb in einem ordnungsgemäßen Zustand gewesen. Zum Beispiel wurden die Decken neu gestrichen und neue Gegenstände wie Handschuhe und Backformen angeschafft.

Gericht:
Amtsgericht München, Urteil vom 11.12.2015 - 1112 Ds 403 Js 107582/15

AG München
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