Das Amtsgericht Osnabrück hat zwei Tierhalter wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz jeweils zu einer Geldstrafe von 800 bzw. 600 € verurteilt. Die beiden hatten die Mischlingshündin "Charlotte" in einem Wald ausgesetzt und dazu an einen Baum gebunden, so dass der Hund sich weder hinlegen noch Wasser aufnehmen konnte.

Den Tierhaltern vorgeworfen worden, in einem Waldstück in Osnabrück-Atter die Mischlingshündin "Charlotte" ausgesetzt zu haben. Dazu banden sie die völlig verängstigte Hündin mit einem Kettenhalsband mit einer Würgevorrichtung hoch an einem Baum an, so dass sie sich weder hinlegen noch Wasser aufnehmen konnte. Die hungrige und durstige Hündin musste mindestens eine Stunde leiden. Sie erlitt erhebliche Schmerzen und ist durch das Aussetzen noch immer traumatisiert.

Das Kettenhalsband zog sich bei zu viel Bewegung selbst zu, so dass die Gefahr bestand, dass sich das Tier selbst stranguliet. Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung war das Tier entdeckt worden. Mitarbeiter des Tierheimes und der Feuerwehr befreiten die Hündin und kümmerten sich um sie.

Aufgrund der Berichterstattung in der Neuen Osnabrücker Zeitung, bei der auch ein Foto des Tieres veröffentlicht wurde, meldeten sich Zeugen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Durch verschiedene Ermittlungsmaßnahmen ist es dann gelungen, die beiden Tierhalter zu ermitteln. Dabei handelte es sich um ein Paar im Alter von 38 und 33 Jahren. Sie haben die Tat zugegeben und als Begründung angeführt, sie seien mit der Haltung des Hundes überfordert gewesen. Medienberichten zufolge wollte das Paar in den Urlaub fahren und haben "Charlotte" deshalb im Wald ausgesetzt.

Das Amtsgericht Osnabrück hat das Paar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz jeweils zu einer Geldstrafe von 800 bzw. 600 € verurteilt. Das Tier konnte inzwischen vermittelt werden und hat jetzt alles, was es braucht.

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