Es war doch einiges an Geld, das ein Rechtsanwalt aus Oldenburg nicht weitergab und lieber für sich behielt. Das OLG Oldenburg hat nun die Entscheidung des Landgerichts Oldenburg bestätigt, mit der er zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt sowie ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn verhängt wurde.

Zur Sache

Der Rechtsanwalt suchte im Jahr 2007 die Ehefrau eines Mandanten auf, der sich in Untersuchungshaft befand, und erklärte ihr bewusst wahrheitswidrig, dass eine Durchsuchung anstehe. Wenn sie noch Bargeld oder Wertsachen im Haus habe, könne er diese gern mitnehmen und für sie verwahren. Die Ehefrau händigte dem Rechtsanwalt daraufhin 42.000,-€ aus, welche dieser, wie von vornherein geplant, für eigene Zwecke verwendete.

Ein Jahr später erhielt der Rechtsanwalt von demselben Mandanten den Auftrag, zwei Lebensversicherer auf Zahlung von knapp 20.000,-€ in Anspruch zu nehmen. Die Lebensversicherer überwiesen den Betrag auf ein Konto des Rechtsanwalts. Dieser verbuchte das Geld als Einnahme und behielt es für sich.

Im Jahr 2010 erstritt der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren für einen anderen Mandanten einen Betrag in Höhe von rd. 26.000,-€. Die unterlegene Partei händigte ihm einen Scheck aus, den er bei seiner Bank einlöste. Entgegen dem Auftrag des Mandanten leitete er das Geld nicht an dessen Gläubiger weiter, sondern verwendete es für eigene Zwecke.

Ebenfalls im Jahr 2010 vertrat der Rechtsanwalt ein Ehepaar, das auf Rückzahlung unberechtigter Sozialleistungen in Höhe von mehr als 30.000,-€ in Anspruch genommen worden war. Als er erfuhr, dass die Ehefrau 25.000,-€ auf einem Sparkonto hatte, erklärte er ihr, dass es für den Rechtsstreit besser sei, kein Geld auf dem Konto zu haben. Die Ehefrau hob daraufhin das Geld ab und übergab es dem Rechtsanwalt, der es für sich verbrauchte.

Der Verfahrensverlauf

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erhob Anklage vor dem Amtsgericht Oldenburg. Das Amtsgericht verurteilte den Rechtsanwalt nach umfangreicher Beweisaufnahme - er bestritt die Taten - wegen Betruges und Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Gleichzeitig verhängte es ein dreijähriges Berufsverbot gegen ihn.

Dagegen legte der Rechtsanwalt Berufung beim Landgericht Oldenburg ein. Das Landgericht bestätigte den Schuldspruch des Amtsgerichts, reduzierte die Gesamtfreiheitsstrafe jedoch auf zwei Jahre und neun Monate. Dagegen legte der Rechtsanwalt Revision beim Oberlandesgericht Oldenburg ein.

Das Oberlandesgericht hielt die Ausführungen des Landgerichts zur Strafzumessung für unzureichend und verwies die Sache daher insoweit an das Landgericht zurück. Das Landgericht verhandelte die Sache erneut und verurteilte den Rechtsanwalt wieder zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Berufsverbot hielt es ebenfalls aufrecht.

Dagegen legte der Rechtsanwalt erneut Revision beim Oberlandesgericht Oldenburg ein. Damit hatte er dieses Mal jedoch keinen Erfolg. Der 1. Strafsenat bestätigte die Entscheidung des Landgerichts.

Gericht:
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 Ss 236/15
Landgericht Oldenburg, Urteil vom 21.07.2015 - 18 Ns 79/15

Quelle: OLG Oldenburg
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