Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Der Generalbundesanwalt gibt per Pressemitteilung bekannt, dass er seine Ermittlungen gegen netzpolitik.org eingestellt hat. Der Generalbundesanwalt geht mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des § 93 StGB handelt.

Im Übrigen sieht der Generalbundesanwalt die Voraussetzungen der subjektiven Tatseite nicht als gegeben an. Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

Mitteilung von Netzpolitik.org

Gegen unsere Quellen werde aber weiter ermittelt, wenn auch nicht mehr wegen Verrat von Staatsgeheimnissen aka Landesverrat, teilt netzpolitik.org auf seiner Seite mit. Des Weiteren werde den Anwälten auch nach Einstellung der Ermittlungen immer noch die Akteneinsicht verwehrt, u.a. mit der Begründung, dass dort eingestufte Dokumente liegen würden (wahrscheinlich handelt es sich um die Gutachten des Verfassungsschutzes, die erst den Generalbundesanwalt motiviert haben sollen, die Ermittlungen aufzunehmen). Netzpolitik.org fordert eine lückenlose Akteneinsicht. Ohne diese sei für netzpolitik.org das Verfahren noch nicht wirklich beendet.

Quelle: Generalbundesanwalt, PM 31/2015, netzpolitik.org
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