Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 39-jährigen Polizeibeamten, der bei einem Einsatz auf einen 31-jährigen Mann geschossen und diesen tödlich verletzt hatte, eingestellt. Dem Polizisten ist kein Vorwurf zu machen, sein Handeln war gerechtfertigt.

Was war passiert?

Der 39-jährige Polizeibeamte war zusammen mit einem 50-jährigen Kollegen zu einem Einsatz in einem Mehrfamilienhaus in Bad Zwischenahn-Rostrup gerufen worden. Dort randalierte ein 31-jähriger Mann in seiner Wohnung und warf Gegenstände aus dem Fenster.

Es bestand eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit. Der 39-jährige Polizist betrat die Wohnung des Betroffenen durch die angelehnte Tür. Er gab sich als Polizeibeamter zu erkennen und wurde von dem Bewohner sofort mit einem Küchenmesser angegriffen. Der 39-jährige Beamte verließ fluchtartig die Wohnung, woraufhin sich der Bewohner dessen Kollegen zuwandte und diesen angriff.

Er brachte den 50-Jährigen im Laubengang des Mehrfamilienhauses vor der Wohnung zu Fall und stach mehrfach auf ihn ein. Der Beamte versuchte, diesen Angriff mit Pfefferspray abzuwehren, was aber nicht gelang. Daraufhin gab sein Kollege insgesamt drei Schüsse ab.

Der erste Schuss traf den Angreifer nicht, hielt ihn aber auch nicht auf. Ein zweiter Schuss schlug in der rechten Schulter des Angreifers ein und führte ebenfalls nicht dazu, dass er von dem Polizeibeamten abließ. Um seinen Kollegen aus der weiter lebensbedrohlichen Situation zu befreien, gab der 39-Jährige daraufhin einen dritten Schuss ab, der die Hauptschlagader durchschlug. Der Angreifer war sofort tot. Dem Polizisten ist kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen. Sein Handeln war gerechtfertigt, so die Staatsanwaltschaft Oldenburg.

Quelle: Staatsanwaltschaft Oldenburg
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