Der Sachverhalt
Ein 58 Jahre alter Sicherungsverwahrter begehrte den Einbau einer "Sanitärkabine" mit Dusche in sein Zimmer. In seinem Zimmer befanden sich bereits ein Waschbecken und eine durch Wand und Tür abgeschlossene Toilettenkabine mit Lüftungsanlage. Auf der Abteilung für Sicherungsverwahrte stand ein gemeinsamer Duschraum mit zwei mit Duschvorhängen versehen Duschkabinen sowie ein abgetrennter Raum mit Badewanne zur Verfügung.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (1 Vollz(Ws) 170/14)
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Nach der Entscheidung des 1. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm trägt der Einbau der baulich abgetrennten Toilettenkabine der gesetzlichen Forderung aus § 14 Abs. 2 S. 2 SVVollzG NW nach einem "baulich abgetrennten Sanitärbereich" hinreichend Rechnung.
Der Einbau einer Dusche in den Sanitärbereich sei weder aufgrund der gesetzlichen Regelung noch aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum sog. "Abstandsgebot" erforderlich, wenn die Intimsphäre des Sicherungsverwahrten hinreichend sichernde Duschmöglichkeiten außerhalb seines Zimmers bestünden.
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.06.2014 - 1 Vollz(Ws) 170/14
Rechtsindex - Recht & Urteile
Ähnliche Urteile:
Wie das BVerfG mitteilt, war ein mehrfach wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung von Kindern verurteilter Straftäter mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Fortdauer seiner Sicherungsverwahrung erfolgreich. Urteil lesen
Hat eine Person, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden soll, Anspruch auf betreutes Wohnen, kann sich der Sozialhilfeträger nicht darauf berufen, dass er nur nachrangig zuständig sei. Urteil lesen
Das BVerfG hat entschieden, dass auch im Eilrechtsschutzverfahren sich die verwaltungsgerichtliche Prüfung, ob eine Dauerobservation rechtmäßig ist, auf hinreichend aktuelle Tatsachengrundlagen zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit stützen muss. Urteil lesen
Sexualstraftat - Der Bundesgerichtshof hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen haftentlassenen Sexualstraftäter mangels neuer Tatsachen abgelehnt. Für viele ein unverständliches Urteil, denn er hat drei Mädchen vergewaltigt und sadistisch gequält. Nun ist er auf freiem Fuß, obwohl Gutachter seine Gefährlichkeit bestätigen. Urteil lesen