Die Telekom soll angeblich Mahnbescheide beantragt haben, mit der sie eine Forderung von über 43 Mio € gegenüber einer Frau aus Magdeburg habe. Die Telekom hat nun erklärt, dass sie die beiden Mahnbescheide nicht beantragt habe.

Zur Sache

Die Frau hat vom Amtsgericht zwei Mahnbescheide über einmal 27,5 und einmal knapp 16 Millionen Euro erhalten. Die Mahnbescheide wurden im automatisierten Verfahren erstellt. Gegen die Mahnbescheide hat die Frau Widerspruch eingelegt. Sie sei nicht einmal Kunde bei der Telekom, die Forderungen seien nicht nachvollziehbar. Vor dem Landgericht muss die Telekom nachweisen, wie es zu der Forderung gekommen ist.

Mahnbescheide sind nicht von der "echten" Telekom

Die Prozesstermine vor dem Landgericht Magdeburg sind nun abgesagt, weil die Telekom an Eides statt versichert hat, dass sie weder eine Forderung über 27 Mio € noch über knapp 16 Mio € gegenüber der Frau aus Magdeburg habe. Die Telekom hat weiterhin erklärt, dass sie auch nicht die beiden Mahnbescheide beantragt habe. Vielmehr müsse eine bislang unbekannt gebliebene Person unter dem Namen der Telekom aufgetreten und die Mahnbescheide beantragt haben.

In einem der Verfahren hat das Gericht bereits im schriftlichen Verfahren eine abschließende Entscheidung getroffen und festgestellt, dass weder ein wirksamer Mahnbescheid erlassen wurde noch es überhaupt zu einem Prozessverhältnis zwischen der Telekom und der Frau gekommen ist. Das Gericht erhebt auch keine Kosten von der Telekom oder der Frau. Zur Begründung hat der Einzelrichter ausgeführt, dass mangels eines wirksamen Antrages der "echten" Telekom auch kein wirksamer Mahnbescheid erlassen werden konnte.

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