Die am Samstag (06.12.2014) vom ADAC-Vorstand angekündigten strukturellen Reformen und deren tatsächliche Umsetzung sind für das Registergericht München entscheidungsrelevant. Das Registergericht prüft, ob sich aus der wirtschaftlichen Betätigung des ADAC Vereins Konsequenzen für seine Registrierung im Vereinsregister ergeben.

Maßgebend für die Beurteilung, ob der ADAC zu Recht im Vereinsregister eingetragen ist, ist die Ausrichtung des Vereins zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts.

Auch wenn der Umstrukturierungsprozess wahrscheinlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, hat ihn das Registergericht zu berücksichtigen. Das Register gibt Auskunft über den derzeitigen Zustand. Das Prüfungsverfahren ist auf die Gegenwart und die Zukunft gerichtet. Auch die grundrechtlich geschützte Vereinsautonomie gebietet es, dass das Gericht die Beschlüsse bzw. Absichtserklärungen der Mitgliederversammlung in die Prüfung einbezieht.

Daher wird der ADAC zunächst vom Gericht aufgefordert werden zu erläutern, welche Veränderungen und welche konkreten Schritte zur Umsetzung geplant sind. Auf dieser Grundlage wird dann über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Für die Prüfung des Registergerichts kommt es auf das tatsächliche Handeln des Vereins an. Maßgebend wird insbesondere sein, inwiefern die – auch durch Tochterunternehmen - angebotenen Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem in der Satzung festgelegten Vereinszweck stehen und ob die unternehmerische Betätigung insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist.

Registergericht Amtsgericht München, Meldung vom 08.12.2014
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