Nach Urteil des LG Magdeburg (Az. 10 O 1751/12) muss ein Mann an das Land Sachsen-Anhalt Schadensersatz in Höhe von 6.887,35 € zahlen, weil er bei einer Verkehrskontrolle einen Polizeibeamten tätlich angegriffen hat.

Der Sachverhalt

Im verhandelten Fall des LG Magdeburg (Az. 10 O 1751/12) hat der mittlerweile 27-jährige Beklagte einen Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle mit Identitätsfeststellung in Halberstadt tätlich angegriffen hat.

Der Polizist wurde dabei an der Hand verletzt und konnte knapp 8 Wochen seinen Dienst nicht ausüben. Weiterhin musste er ärztlich behandelt werden. Da das Land das Gehalt des Beamten und die Heilbehandlungskosten zahlen musste, hat es diese Kosten gegenüber dem Beklagten als Schadensersatzanspruch geltend gemacht.

Die Entscheidung

Die Klage hat erfolgt. Der Beklagte hat im Prozess eingewandt, er habe sich nur gewehrt, als die Polizisten ihn angegriffen hätten. Aufgrund der Beweisaufnahme und der Vernehmung von 3 Zeugen ist das Gericht jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass die Beamten sich rechtlich korrekt verhalten haben.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Strafgesetzbuch)

Der Beklagte dagegen hat eine Widerstandshandlung begangen und den Beamten rechtswidrig verletzt. Rechtlich stellte das Verhalten des Beklagten einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eine mindestens fahrlässige Körperverletzung dar. Der Beklagte muss daher den dem Land entstandenen Schaden ersetzen.

Die zivilrechtliche Haftung des Beklagten ist unabhängig von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Grundsätzlich gilt, dass ein Beschuldigter auch zivilrechtlich Schadensersatz leisten muss, wenn er durch eine Straftat Schäden verursacht.

Gericht:
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 03.01.2013 - 10 O 1751/12

LG Magdeburg, PM
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