Die in der Premium-Mitgliedschaft einer Partnervermittlung enthaltene kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse dürfe nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, so das Urteil des LG Hamburg. Bei Widerruf müssen die Kosten für die Analyse erstattet werden.

Der Sachverhalt

Möchten Verbraucher bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so müssen sie eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen, zu der als fester Bestandteil eine Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments gehört.

Trotz Widerrufs des Partnervermittlungsvertrags stellten ElitePartner und AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten ihren ehemaligen Kunden 99 Euro für diese Analyse in Rechnung, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine kundenspezifische Leistung handele, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Die Verbraucherzentrale Hamburg hingegen sah in der Aufteilung der einheitlichen Leistung Partnervermittlung eine Aushöhlung des Widerrufsrechts.

Die Entscheidung

Die EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, muss bei fristgerechtem Widerruf einer Premium-Mitgliedschaft die Kosten für eine 99 Euro teure Persönlichkeitsanalyse erstatten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat vor dem Landgericht Hamburg ein nun rechtskräftiges Urteil erstritten und empfiehlt ehemaligen Kunden, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Die Partnervermittlungsfirma hat ihre Berufung gegen einen in erster Instanz gefällten Gerichtsentscheid zurückgenommen. "Wer zu Unrecht 99 Euro gezahlt hat, kann diese jetzt zurückfordern", so Julia Rehberg, Expertin für Verbraucherrecht, "denn die in der Premium-Mitgliedschaft enthaltene kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse darf ab sofort nicht mehr vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden."

Gericht:
Landgericht Hamburg, Urteil vom 31.01.2012 - 312 O 93/11

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Rechtsindex - Recht & Urteil
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