Für viele Städte werden Schrottimmobilien zunehmend zur Belastung. Durch eine Änderung des Baugesetzbuches soll es der Verwaltung in Zukunft möglich sein, Eigentümer von leer stehenden oder verwahrlosten Gebäuden bei den Abrisskosten zu beteiligen.

Ein Beitrag der IVA Rechtsanwalts AG

Für viele Städte werden Schrottimmobilien zunehmend zur Belastung. In diesem Zusammenhang verwundert es nicht, dass viele Vertreter von Städten und Kommunen sich eine Handhabe gegen die Eigentümer von Schrottimmobilien wünschen. Diesem Bestreben hat der Bundestag nun abgeholfen und eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen. Durch diese Änderung soll es der Verwaltung in Zukunft möglich sein, Eigentümer von leer stehenden oder verwahrlosten Gebäuden bei den Abrisskosten zu beteiligen.

Versetzt man sich in die Lage der Gemeinden, ist das Bestreben nach Beseitigungsmöglichkeiten von Schrottimmobilien und gleichzeitiger finanzieller Entlastung nachvollziehbar. Andererseits muss auch die Situation der Eigentümer von Schrottimmobilien berücksichtigt werden. Diese sind oftmals völlig unverschuldet bzw. unfreiwillig in diese Situation geraten und haben ohnehin mit finanziellen Belastungen zu kämpfen.

Haben Anleger bereits eine Schrottimmobilie erworben, sollten sie nun handeln. Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie, die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese „Hinweispflicht“ nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen. Dies kann u.U. zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Schrottimmobilien - Fachanwalt hilft Betroffenen

Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Beratung durch einen Fachanwalt und Schrottimmobilien stehen wir Ihnen auf www.iva.ag\Schrottimmobilien gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserem Informationsportal unter: http://www.schrottimmobilien-hilfe.com/

Informationen über die Autoren:

IVA

IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft
Willy - Brandt - Platz 13
68161 Mannheim
Telefon: 0621 / 18 000 0
Web: www.iva.ag - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ähnliche Urteile:

Für viele Anleger war die Nachricht über die Durchsuchung der Geschäftsräume bei der S&K Gruppe sowie der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt aufgeworfene Verdacht in Bezug auf Untreue, Betrug sowie Steuerhinterziehung ein Schock. Die Anleger fragen sich, ob auch ihre Kapitalanlage betroffen sein kann. Urteil lesen

Der Sanierungsvorstand sowie weitere Beteiligte der WGF AG stellten sich am 18.03.2013 auf einer Informationsveranstaltung in Düsseldorf den Fragen von Anlegervertretern. Urteil lesen

Von der Schuldenkrise und wackelnden Staaten bis zum Betonschrott. Viele Bundesbürger können es nicht mehr hören. Täglich schmücken neue Hiobsbotschaften rund um die weltweite Finanz- und Bankenkrise in auffallend großer Schrift die Medien. Urteil lesen

Für viele Bundesbürger gehört es mittlerweile zum Alltag. Berichte und Neuigkeiten rund um die Finanz- und Schuldenkrise gibt es wie Sand am Meer und täglich treten neue Hiobsbotschaften dazu. Wen wundert es da noch, dass die Flucht in Sachwerte stetig neue Nachfragerekorde erzielt. Urteil lesen

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de