Ein 16-Jähriger wurde wegen schwerer räuberischer Erpressung, Raub in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Darüber hinaus verhängte das Jugendschöffengericht eine Führerscheinsperre von 1 Jahr 8 Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zunächst in der Nacht zum 15.7.2012 mit 0,99 Promille und nach Cannabiskonsum mit dem Seat Alhambra seines Vaters in einer Tempo 30 Zone bei Tempo 60-70 km/h die Kontrolle über das Fahrzeug verlor, eine Laterne touchierte, in ein Grundstück fuhr und dabei den Zaun beschädigte. Er gab anschließend vor, in Suizidabsicht gehandelt zu haben, da er dachte, hierdurch die Folgen abzumildern. Dies führte dazu, dass der Angeklagte 4 Tage auf der geschlossenen Station im Kinderkrankenhaus auf der Bult untergebracht wurde.

Sachbeschädigung und Busüberfall

Am 1.11.2012 überquerte der Angeklagte kurz nach Mitternacht eine Fußgängerbrücke, als ein Bus darunter durch fuhr. Der Angeklagte bewarf den Bus mit Steinen, es entstanden Dellen im Dach, Schaden 3000€. Der Angeklagte floh zunächst, kehrte aber nach ca. 15 Minuten zum Tatort zurück. Etwa 50 Meter hinter der Brücke stand der Bus in einer Haltestelle. Vor dem Bus standen der Fahrer und ein Fahrgast. Der Angeklagte entschloss sich nun, den Busfahrer zu überfallen und zog sich seine Kapuze über den Kopf. Der Angeklagte forderte unter Vorhalt eines Messers den Fahrer und den Fahrgast auf, ihm Bargeld zu geben. Die beiden Opfer konnten sich in den Bus zurück ziehen, beim Schließen der Türen gelang es dem Angeklagten jedoch, einen Fuß in die Tür zu stellen und die Tür wieder zu öffnen. Der Angeklagte stieg in den Bus und bedrohte den Fahrer nun aus nächster Nähe erneut mit dem Messer, der Fahrer händigte nun die Metallkasse mit 51€ an den Angeklagten aus. Der Angeklagte floh, stellte aber bald fest, dass er nur eine geringe Beute gemacht hatte.

Überfall auf Spielethek

Etwa 30 Minuten später überfiel der Angeklagte die Spielothek "Spieloase", diesmal ohne Messer. Er betrat die Spielothek mit übergezogener Kapuze. Die Aufsicht forderte ihn auf, die Kapuze abzunehmen und seinen Ausweis vorzuzeigen, der Angeklagte schubste die Aufsicht weg, die gegen einen Heizkörper prallte und zu Boden ging. Der Angeklagte griff nun in eine Schublade, in der er Geld vermutete, er erbeutete aber nur Geldbanderolen. Als der Angeklagte fliehen wollte, stellte sich ein anderer Besucher der Spielothek ihm in den Weg. Der Angeklagte lief den Gast "über den Haufen", der hierdurch einen Oberschenkelbruch erlitt. Das Opfer lag 2 Wochen im Krankenhaus und benötigt noch Krücken.

Handy nach Überfall verloren - Rückkehr zum Tatort - Festnahme

Der Angeklagte rannte in sein Elternhaus, wo er feststellte, dass er sein Handy verloren hatte. Daher zog der Angeklagte sich um und ging erneut in die Spielothek, um sein Handy zu suchen. Es war bereits Polizei vor Ort, die Aufsicht erkannte den Täter wieder. Der Angeklagte wurde am Tatort festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

09.04.2013, Amtsgericht Hannover
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