Der GEZ-Mitarbeiter an der Haustür ist jetzt Vergangenheit. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder sehen oder hören kann, was er will, ohne dafür zu bezahlen. Seit Januar 2013 wird pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet.

Wer einen Fernseher besitzt, bekam bisher monatlich von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro in Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio nutzte, zahlte 5,76 Euro. Wer weder Radio, noch TV, Internet oder Handy hatte, musste nichts zahlen. Der GEZ-Mitarbeiter an der Haustür ist jetzt Vergangenheit. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder sehen oder hören kann, was er will, ohne dafür zu bezahlen. Seit Januar 2013 wird pro Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Was sich wirklich für wen ändert , sagen ARAG Experten.

Die neue Pauschale

Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro, was dem bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal, welche Geräte im Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede Zweit- oder Ferienwohnung, werden auch weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, gehören allerdings nicht dazu.

Regelungen zur Beitragsbefreiung

Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro. Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Vorteile

Bislang mussten beispielsweise erwachsene Kinder, die mit ihren Eltern zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte voll bezahlen. Ab 2013 wird nur noch die Pauschale für den gesamten Haushalt erhoben. Auch Wohngemeinschaften profitieren erheblich von der neuen Haushaltsabgabe: Unabhängig von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch einmal gezahlt werden. Durch die neue Reform werden dann auch die überraschenden Besuche der GEZ-Kontrolleure Geschichte sein - es ist ja ganz gleich, wie viele und welche Geräte in einem Haushalt vorhanden sind.

Die Nachteile

Jeder muss künftig zahlen - sogar diejenigen, die weder Fernseher noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil, die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen mussten. Außerdem kennt die neue Gebühr deutlich weniger Befreiungen für einen Haushalt.

Unternehmen erhalten ermäßigten Beitrag

Auch für Unternehmen wird sich einiges ändern. Sie profitieren von der geplanten Neuerung. Statt der bisherigen Abgabe für jedes einzelne Gerät richtet sich die Größe der neuen Abgabe nun nach der Zahl der Angestellten und der Standorte. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern an einem Standort können sich über einen stark ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro freuen. Ab neun Mitarbeitern sind es die obligatorischen 17,98 Euro, ab 20 Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz liegt laut ARAG Experten bei 3.236,40 Euro für 20.000 Mitarbeitern oder mehr.


Ein Beitrag der ARAG SE
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