München, 30.11.2011 - Anleger der Cinerenta MedienFonds, die ihre Forderung auf Schadensersatz gegenüber der Treuhänderin Contor Treuhandgesellschaft mbH im Insolvenzverfahren geltend machen, haben noch immer keine Entscheidung des Insolvenzverwalters, was mit ihrer angemeldeten Forderung und ihrem entstandenen Schaden passiert.

Ein Beitrag der Kanzlei KAP Rechtsanwälte

Hintergrund ist, dass Anleger der Cinerenta Medienfonds einen Schadensersatzanspruch gegen die Treuhänderin Contor Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gerichtlich geltend machten. Der Bundesgerichtshof (kurz BGH) hat nach den Entscheidungen des LG München und des OLG München klargestellt, dass eine Haftung der Contor Treuhandgesellschaft grundsätzlich besteht. In den Prospekten erfolgte nach Auffassung der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwältin Anja Appelt, Partnerin der KAP Rechtsanwälte in München, eine fehlerhafte Angabe zu den tatsächlich geflossenen Provisionen, was der BGH bestätigte.

Nachdem der Bundesgerichtshof Schadensersatzansprüche gegen die Contor angenommen hatte, hatten die Haftpflichtversicherungen der Treuhänderin, die HDI Gerling und die Versicherungsstelle Wiesbaden, eine Übernahme der Schadensersatzansprüche abgelehnt. "Vor diesem Hintergrund war es der Contor Treuhand wegen der Flut der Klagen unmöglich, die nun auflaufenden Schadensersatzforderungen zu begleichen", stellt Rechtsanwältin Appelt fest. Mit Datum 10.12.2010 folgte die Insolvenzeröffnung vor dem AG München. "Anleger haben die Möglichkeit eine Forderung zur Insolvenztabelle auf diesen Schadensersatzanspruch anzumelden." so Appelt weiter.

In der Folge meldeten viele Anleger ihre Forderungen dem Insolvenzverwalter Axel Bierbach (MBHK) an. Der Prüfungstermin wurde zunächst auf den 04.03.2011 und später auf den 04.11.2011 gesetzt. Hier sollte sich endlich herausstellen, ob die Ansprüche der Anleger festgestellt wurden.

Nunmehr teilt der Insolvenzverwalter mit, dass er mit Schriftsatz vom 07.11.2011 die Verlegung des schriftlichen Prüfungstermins beantragte. Hintergrund war nach dessen Angaben, dass dem Insolvenzverwalter am 02.11.2011 ca. 1.500 Forderungsabtretungen zugestellt wurden. "Eine Zuordnung und Prüfung dieser Forderungsabtretungen konnte nach Mitteilung Bierbachs nicht mehr bis zum Stichtag 04.11.2011 erfolgen, was aus unserer Sicht nachvollziehbar ist", berichtet Fachanwältin Anja Appelt.

Der schriftliche Prüfungstermin wird daher Mitte/Ende April 2012 stattfinden. Da der Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Prüfung feststellte, dass ein großer Teil der Forderungsanmeldungen nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht und somit eine Verjährungshemmung gemäß § 204 Nr. 10 BGB nicht bewirken kann, wurden sämtliche Gläubiger, die nach der Auffassung des Insolvenzverwalters der Contor Treuhand bisher keine wirksame Forderungsanmeldung eingereicht haben, angeschrieben.

Im Rahmen dieses Anschreibens wird den Anlegern nunmehr zur wirksamen Forderungsanmeldung eine Frist bis zum 30.12.2011, 12.00 Uhr gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Forderungsanmeldungsformular vorliegen. "In diesem muss konkret dargelegt werden, warum und in welcher Höhe Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zudem sind Nachweise über die einzelnen Positionen der Schadensersatzforderungen zu erbringen (etwa Kontoauszüge)." macht Rechtsanwältin Appelt deutlich.

Diese nachträgliche Möglichkeit sollte aus Sicht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte genutzt werden, um hier einen Schadensersatzanspruch gegen die Contor Treuhand ordnungsgemäß darzulegen. Hier empfiehlt es sich, die Unterstützung eines mit der Thematik Cinerenta und Contor Treuhand beschäftigten und spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, um hier eine Möglichkeit, doch noch eine Reduzierung des Schadens zu erlangen, nicht verstreichen zu lassen.

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Über Kanzlei KAP Rechtsanwälte:


KAP Rechtsanwälte als Kanzlei für Anlegerrecht und Anlegerschutz haben sich auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert. Die Rechtsanwälte der Kanzlei verfügen über langjährige Berufserfahrung im Bereich des Anlegerschutzes für Kapitalanlagen. An vielen wegweisenden Entscheidungen waren sie beteiligt und bringen diese Erfahrungen zum Vorteil ihrer Mandanten ein.

Die Partner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt und Rechtsanwalt Thorsten Krause, haben Erfahrungen im Anlegerschutz, von der kreditfinanzierten Anlage ("Rentenmodell") über alle Arten von Fonds (u. a. Schiffs-, Solar- und Immobilienfonds) bis hin zu atypischen stillen Gesellschaften.

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