Das Eindringen durch die nachbarschaftliche Katze stellt ohne Zweifel eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung an der Nutzung der Wohnung dar. Ist die Nachbarin ebenfalls Mieterin des Vermieters, kann der Vermieter auf die Nachbarin einwirken. Das Gericht hielt eine Mietminderung von 10% für angemessen.

Eine Mieterin, die wiederholt gegen die Pflicht verstößt, ihren Hund anzuleinen, und die einen Mitmieter nach einer Attacke durch ihren Hund als Rechtsradikalen beleidigt, darf der Vermieter fristlos kündigen, so das Amtsgericht München.

Nach Urteil des AG München (Az. 433 C 2726/13), hat ein Mieter keinen Anspruch auf eine behindertengerechte Bedienbarkeit von Rollläden, wenn dies nicht im Mietvertrag festgelegt wurde und der Umbau der Rollladensysteme lediglich eine Erhaltungsmaßnahme und keine Modernisierung ist.

Nach Urteil des AG Steinfurt (Az. 21 C 987/13), kann der Vermieter von dem Mieter nicht verlangen, dass dieser die Anfertigung von Fotos in seiner Wohnung duldet, die zur Erstellung von Internetanzeigen verwendet werden sollen. Der Eingriff in die Privatsphäre des Mieters überwiegt das Interesse des Vermieters.

Quietschende Geräusche in einer Wohnung nachts über einen längeren Zeitraum hinweg hinweg sind nicht sozialadäquat und berechtigen den Vermieter zur Kündigung. Der Mieter habe lange in die Nacht starke Lärmbelästigungen durch sexuelle Praktiken mit anderen Männern verursacht.

Der Vermieter muss den Beweis führen, dass aus technisch-handwerklicher Sicht auszuschließen ist, dass die Feuchtigkeitsschäden auf die Bausubstanz zurückzuführen sind und nicht etwa muss der Mieter beweisen, dass der Schimmel auf die Bausubstanz zurückzuführen ist.  

Hat der Mieter Fragen zu seiner Betriebskostenabrechnung, muss er grundsätzlich zunächst Belegeinsicht in den Räumen des Vermieters nehmen. Erst danach kann ein Anspruch auf Auskunft bestehen, wenn die mieterseits beanspruchte und durch den Vermieter ordnungsgemäß erfüllte Belegeinsicht nicht ausreicht.

Das LG Düsseldorf (Az. 21 S 240/13) hat die Berufung des langjährigen Mieters Friedhelm A. gegen das Räumungsurteil des Amtsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen. Der Pflichtverstoß des Mieters liege darin, dass dieser keine Maßnahmen getroffen habe, um zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den Hausflur zieht.

Nach Urteil des BGH (Az. VIII ZR 349/13) ist ein Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Mietern einer Dreizimmerwohnung, die sich aus beruflichen Gründen mehrere Jahre im Ausland aufhalten, pflichtwidrig die Untervermietung zweier Zimmer versagt.

Wenn ein Vermieter die Räume seines Mieters betritt, obwohl er aufgefordert wurde diese zu verlassen, darf sich nicht wundern, wenn er vom Mieter "rausgeschmissen" wird. In diesem Fall trug der Mieter seine Vermieterin kurzerhand aus dem Haus.