LBS Infodienst
Mieter hat freie Farbwahl in seiner Wohnung
Beim Auszug haben Eigentümer den Anspruch, dass die Räume nicht in schwarz oder pink hinterlassen werden. Während der Mieter die Wohnung nutzt, darf ihm allerdings niemand dreinreden. Da ist es seine eigene Angelegenheit, welche Farbe er bevorzugt. Deswegen musste ein Eigentümer auch eine gerichtliche Niederlage hinnehmen, als er seine Mieter vertraglich auf einen Anstrich "in neutralen Farbtönen" verpflichten wollte. Dadurch werde der Vertragspartner in unzulässiger Weise in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs eingeschränkt. Das sei nicht einzusehen, hieß es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in einem höchstrichterlichen Urteil. Zumal ein nennenswertes Interesse des Vermieters an einer bestimmten Farbe während der Vertragslaufzeit nicht zu erkennen sei.
Gericht:
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 166/08
Rechtsgrundlage:
BGB § 307 Abs. 1
Quelle: Infodienst der LBS
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