LBS Infodienst
Kinderwagen im Flur eines Mehrfamilienhauses
Rechtsgrundlage:
BGB § 535
Sie waren der Meinung, man könne den Kinderwagen ebenso jedes Mal in die Wohnung transportieren oder in die Garage stellen.
Beides wies das Amtsgericht Aachen (Aktenzeichen 84 C 512/07) zurück. Der Mutter sei es, insbesondere wegen einer Rückenerkrankung, nicht zuzumuten, mit dem Wagen regelmäßig die fünf Stufen zur Wohnung zu überwinden. Und eine Garage sei schon gar nicht der geeignete Ort.
Quelle: Infodienst Recht und Steuern der LBS
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