Immowelt.de
Mieterin muss Schloss-Austausch bezahlen
Wer seinen Wohnungsschlüssel verliert, dem droht einiges Ungemach. Denn mit dem Nachmachen des Schlüssels ist es nicht unbedingt getan. Vermieter dürfen das Geld für den Einbau einer neuen Schließanlage verlangen, wenn der Mieter den Verlust verantworten muss und ein Missbrauch nicht ausgeschlossen ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de mit Verweis auf ein aktuelles
Urteil des Amtsgerichts Hamburg (Az.: 43b C 228/07).
In dem Fall sahen die Richter es als erwiesen an, dass der im Haushalt lebende Sohn der Mieterin am Verlust des Schlüssels schuld war. Die Mieterin sagte aus, der Schlüssel sei möglicherweise am Strand verloren gegangen.
Die Antwort der Richter: Dies könne nur dann passieren, wenn man nicht sorgsam genug sei. Und da in diesem Fall außerdem nicht auszuschließen sei, dass der Schlüssel in falsche Hände gerate, müsse die Mieterin auch für den Einbau einer neuen Schließanlage aufkommen.
Der Vermieter muss grundsätzlich informiert werden, wenn ein Wohnungsschlüssel verloren geht, ergänzt Immowelt.de. Er kann dann die Schlösser auswechseln lassen. Mieter müssen aber nur zahlen, wenn sie Schuld am Verlust trifft. Wenn einem beispielsweise die Handtasche samt Schlüssel auf der Straße gewaltsam entrissen wird, ist dies nicht der Fall. Auch wer zusätzliche Schlüssel nachmachen lassen möchte, muss den Vermieter informieren. Für bestimmte Sicherheitsschlüssel ist zudem die zugehörige Berechtigungskarte vom Vermieter notwendig.
Übrigens: Es gibt spezielle Schlüsselversicherungen, die im Ernstfall die Kosten für den Austausch der Schließanlage übernehmen. Gerade in größeren Wohnanlagen kann dies erhebliche Kosten verursachen
Pressemitteilung immowelt.de vom 09.06.09
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