Quelle Bausparkasse
Kein Winterdienst für vermieteten Parkplatz
Ein Mieter war auf dem zum Mietshaus gehörenden Pkw-Stellplatz auf Schnee und Eis zu Fall gekommen. Daraufhin verklagte er den Vermieter auf Schadenersatz wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten.
Diesem Ansinnen stimmten die Richter des OLG nicht zu und wendeten bei ihrer Urteilsbegründung den Vergleich mit öffentlichen Parkplätzen an. Bereits dort sei anerkannt, dass eine Streupflicht lediglich bei großer Ausdehnung und großem Fassungsvermögen oder bei schnellem Fahrzeugwechsel besteht. Dem Verkehrsteilnehmer könne zugemutet werden, auf winterliche Glätte zu achten und etwaige Gefahren auf kurzen Strecken selbst zu meistern.
Der Mieter ist hier gehalten, durch geeignetes Schuhwerk oder Mitnahme von Hilfsmitteln zur Schnee- oder Eisbeseitigung selbst Vorkehrungen zur Schadensvermeidung zu treffen. Zudem lagen eine von Eis befreite öffentliche Straße und ein gefegter Gehweg mit wenigen Schritten erreichbar direkt neben dem Abstellplatz.
Hier hat der Mieter halt "Pech gehabt", so die Richter (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. 05. 2008, Az. I-24 U 161/07).
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