Weil aus den Kaminen der anliegenden Häuser im Winter häufig starker Rauch drang, kürzte er kurzerhand seine eigene Miete um fünf Prozent. Er hatte den Verdacht, dass in den betreffenden Heizungsanlagen verbotenerweise Briketts und Holz verbrannt wurden.
Vor dem Amtsgericht Münster
Mit seiner Mietminderung war er allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht erfolgreich. Erstens, so wurde in dem Urteil festgestellt, unterscheide sich der jetzige Zustand nicht von dem, als der Mann seine Wohnung angemietet hatte. Zweitens seien die Emissionen in diesem Wohngebiet als ortsüblich zu betrachten. Einen Hinweis auf Gesetzesverstöße von Seiten der Nachbarn gebe es - drittens - ebenfalls nicht. Mit anderen Worten: Der Betroffene musste trotz "dicker Luft" wieder seine volle Miete bezahlen. (Aktenzeichen 3 C 3832/06).
Quelle: Infodienstes Recht und Steuern der LBS
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