Quelle Bausparkasse
Kein gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietvertrag
Bei einem unbefristeten Mietvertrag ist somit nur eine reguläre Kündigung möglich. Dabei gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten, es fallen also mindestens drei Monatsmieten an. Diese Kündigung kann der Mieter aber bereits vor dem Einzug aussprechen.
Hatte der Mieter die Wohnung über einen Makler gefunden, so ist zusätzlich auch dessen Provision zu zahlen, da diese mit Abschluss des Mietvertrages fällig geworden ist - betont Rehm.
Anders verhält es sich bei einem so genannten Haustürgeschäft. Wurde der neue Mieter in seiner Privatwohnung unaufgefordert zum Beispiel von seinem Vermieter oder der Hausverwaltung aufgesucht und hat dann sofort einen Vertrag unterschrieben, kann er seine Unterschrift widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt erst dann zu laufen, wenn der Mieter eine schriftliche Belehrung über dieses Recht erhalten hat.
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