16.04.2007 - Hat ein Vermieter einer Eigentumswohnung den Balkon seiner Wohnung ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zu einem Wintergarten umgebaut, so ist er bei einem Antrag von nur einem anderen Eigentümer verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Was aber, wenn der Mieter den Rückbau nicht will?

Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) macht Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse aufmerksam.

Der Mieter der Wohnung wollte den Rückbau nicht zulassen. Der Bundesgerichtshof sah das jedoch anders. Die Beseitigung des Wintergartens muss der Mieter ebenfalls dulden, selbst dann, wenn er die Wohnung bereits mit der durchgeführten baulichen Veränderung gemietet hatte. Der Mieter ist zur Duldung nach Paragraf 1004 BGB verpflichtet, da er als Besitzer der Wohnung allein die Möglichkeit hat, die Beeinträchtigung beseitigen zu lassen, urteilten die Richter (BGH, Az. V ZR 112/06).
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