(AG Frankfurt/Oder) Nicht immer sind in einem größeren Mietshaus alle Wohnungen bewohnt und somit auch regelmäßig beheizt. Die damit mögliche stärkere Auskühlung des Wohngebäudes berechtigt andere Mieter jedoch nicht zur Mietminderung, betont Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

In einem Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt/Oder wollte ein Mieter seine Miete kürzen, da ihm die leerstehenden Nachbarwohnungen durch die ausgekühlten Wände angeblich höhere Heizkosten verursachten.

Dem widersprach jedoch der Richter. Grundsätzlich habe ein Mieter keinen Anspruch darauf, dass die Wohnungen unter, über und neben seiner bewohnt und damit auch beheizt sind. Die Tatsache eines Wohnungsleerstand in einem größeren Mietshaus gehöre nun mal zum normalen Lebensrisiko. Höhere Heizkosten beeinträchtigen zudem die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung nicht (Az. 2.5 C 1002/04).

Quelle Bausparkasse
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