Der Inhaber eines eBay-Accounts haftet nicht, wenn sein Account mittels einer Schadsoftware gehackt wurde, der Hacker dadurch Passwörter und Zugangsdaten erschlichen hat und damit einkauft. Das hat das Landgericht Gießen durch Urteil entschieden.

Facebook darf vorerst auch weiterhin die Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten ("Klarnamen") angeben, sperren. Das OVG Schleswig wies die Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zurück.

Oftmals behalten sich Online-Händler für die Annahme der Bestellung in ihren AGB eine Frist von ein paar Tagen vor. Das Landgericht Hamburg hat sich nun erstmals zur Länge der Annahmefrist bei Online-Shops geäußert.

Wer über das Internet Waren verkauft und diese nicht liefern kann, ist dem Käufer grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Der Verkäufer muss seinen Geschäftsbetrieb so organisieren, dass eine bereits verkaufte Ware nicht noch einmal verkauft wird.

Onlineshop: Die Klausel "Angegebene Lieferfristen stellen nur einen Richtwert dar und gelten daher nur annähernd vereinbart (Circa-Fristen)", ist wegen Verstoßes gegen § 308 Nr. 1 BGB unzulässig. Das hat das OLG Hamm durch Urteil entschieden.

Immer mehr Hersteller machen ihre Garantieleistungen davon abhängig, wo das Produkt gekauft wurde. War der Online-Shop kein "autorisierter Händler" entfällt unter Umständen die Garantie. Das ändert jedoch nichts an den Gewährleistungsansprüchen ggü. dem Verkäufer.

Das OLG Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass es für einen Verstoß gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung schon ausreicht, wenn das betreffende Foto über den direkten Aufruf einer - auch langen oder komplizierten - URL, also einer bestimmten Internetadresse, erreichbar ist.

"Wer sein Girokonto für Geldeingänge bereitstellt, erhält 400 € monatlich." -  Wer so leichtfertig sein Bankkonto für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, ist dem Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet.

Voraussichtliche Versanddauer: 1 - 3 Werktage - so oder so ähnlich lesen es Käufer von Waren immer wieder im Kleingedruckten virtueller Shops im Internet. Allerdings hat das OLG Bremen diese Formulierung in einem Urteil für unwirksam erklärt.

Mit Urteil hat der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Keyword-Advertising, bei dem Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts die Werbung eines Dritten angezeigt wird, bestätigt und präzisiert.