Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Software "JDownloader2" gegen § 95 Abs. 3 UrhG verstößt, wenn diese Software es ermöglicht, geschützte Videostreams zu umgehen und auf einem Computer oder einer ähnlichen Datenspeichervorrichtung dauerhaft zu speichern.

Ein Anbieter, der auf Internet-Plattformen wiederholt gleichartige, insbesondere auch neue Gegenstände anbietet, handelt im geschäftlichen Verkehr und nicht lediglich als Privatmann, so das Urteil des OLG Hamm. Unabhängig davon, ob es sich dabei um geschenkte Akkus handeln könnte.

Ein Angebotsbild auf ebay zeigte, vergrößert durch eine Curserberührung, die Zahl 5, darunter befand sich die Angabe "5 Jahre Garantie". Nach Urteil des OLG Hamm stelle dies eine unzulässige Werbung dar, weil die Garantieerklärung nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalte.

Im Streit um die Verwendung des Namens "Berlin" als Internet-Domain wurde einem US-Unternehmen nach Klage des Landes Berlin gerichtlich untersagt, die Internetdomain berlin.com für die Bereitstellung von Informationen über die Hauptstadt Berlin zu benutzen.

Verbraucher sind bei Online-Kursen zur Freizeitgestaltung über ein gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren, wenn sie das Kursangebot innerhalb eines vereinbarten Zeitraums wiederholt abrufen und es erst nach Abschluss des Vertrages im Einzelnen zur Kenntnis nehmen können.

Beim Eintippen von Wörtern in das Suchfeld von Google erscheinen oft weitere Wörter als Suchvorschläge. Was aber, wenn beim Eintippen des eigenen Namens das Wort Betrug oder Scientology als Vorschlag hinzugefügt wird? Ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Der Inhaber eines eBay-Accounts haftet nicht, wenn sein Account mittels einer Schadsoftware gehackt wurde, der Hacker dadurch Passwörter und Zugangsdaten erschlichen hat und damit einkauft. Das hat das Landgericht Gießen durch Urteil entschieden.

Facebook darf vorerst auch weiterhin die Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten ("Klarnamen") angeben, sperren. Das OVG Schleswig wies die Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zurück.

Oftmals behalten sich Online-Händler für die Annahme der Bestellung in ihren AGB eine Frist von ein paar Tagen vor. Das Landgericht Hamburg hat sich nun erstmals zur Länge der Annahmefrist bei Online-Shops geäußert.

Wer über das Internet Waren verkauft und diese nicht liefern kann, ist dem Käufer grundsätzlich zum Schadenersatz verpflichtet. Der Verkäufer muss seinen Geschäftsbetrieb so organisieren, dass eine bereits verkaufte Ware nicht noch einmal verkauft wird.