In der Rechtsprechung wird mehrfach eine Schadenshöhe von 200 € für einen in die Tauschbörse eingestellten Titel als angemessen erachtet. Dieser Bewertung schloss sich das OLG Frankfurt a.M. nunmehr unter Orientierung an verkehrsüblichen Entgeltsätzen für legale Downloadangebote im Internet an.

Der Betreiber eines Bewertungsportals im Internet ist grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten herauszugeben, auch wenn der Nutzer unwahre Tatsachenbehauptungen veröffentlicht. Es besteht allerdings ein Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber.

Der EuGH (Rechtssache C-131/12) hat entschieden, dass Suchmaschinen Datenverarbeiter sind und Internetnutzer einen Anspruch haben, Verlinkungen auf einen sie betreffenden sensiblen Inhalt zu untersagen. Ist das das Ende der Datensammelwut? Gibt es nun das "Vergessen" im Internet?

Bei einem Fernabsatzvertrag bedarf es nach Ausübung des Widerrufsrechts keiner zusätzlichen Bestätigung, mit der in einer Email ein Link angeklickt werden soll, um die Stornierung "final" zu bestätigen.

Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ist das Angebot des Verkäufers nicht bindend, wenn ein Tatbestand vorliegt, der den Verkäufer bei einem zustande gekommenen Vertrag zur Lösung vom Vertrag berechtigen würde.

Twitter, Facebook und XING - viele sind dabei, aber wer kennt schon die rechtlichen Fallen? Wer hätte zum Beispiel gewusst, dass das einfache Teilen eines Beitrages, der ein Bild enthält, mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann?

Bei einer Internetauktion, also beispielsweise einem Verkaufsangebot auf eBay, kann nach einem Urteil aus Düsseldorf der Anbieter problemlos sich einen Zwischenverkauf, also einen anderweitigen Verkauf der angebotenen Ware vor Auktionsende, wirksam vorbehalten.

Der BGH hat durch Urteil (Az. 2 StR 616/12) entschieden, dass es eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB darstellt, wenn ein Betreiber auf seiner Webseite die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen gezielt verschleiert. Der BGH hat die Verurteilung wegen versuchten Betruges bestätigt.

"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Durch Verwendung dieser Sperrtafeln auf Youtube werde die GEMA angeschwärzt, so das LG München.

Die Versendung von durch Facebook generierte E-Mails im Zusammenhang mit der Anmeldeprozedur "Freunde finden" stelle eine unzumutbar belästigende und damit unerlaubte Werbung dar, die ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten versandt worden sei, so das Kammergericht Berlin.