Urteil des Landgerichts Hamburg
Partnervermittlung und die Persönlichkeitsanalyse
Der Sachverhalt
Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte gegen ein Unternehmen, welches zwei Partnervermittlungen im Internet betreibt. Wollten Verbraucher unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so mussten diese eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft abschließen, zu der als fester Bestandteil eine Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments gehörte.
Trotz Widerrufs des Partnervermittlungsvertrages stellten diese beiden Partnervermittlungen unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten ihren ehemaligen Kunden 99 Euro für diese Analyse in Rechnung, weil es sich nach ihrer Ansicht um eine kundenspezifische Leistung handele, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei.
Die Entscheidung
Die Verbraucherzentrale Hamburg sah in der Aufteilung der einheitlichen Leistung Partnervermittlung eine Aushöhlung des Widerrufsrechts. "Der Kunde hat keine Wahl, ob er die Analyse, die im Paket inbegriffen ist, möchte oder nicht", so Julia Rehberg, Expertin für Verbraucherrecht. "Dafür im Nachgang trotz fristgerechten Widerrufs noch Geld zahlen zu müssen, ist besonders ärgerlich. Wir empfehlen den Betroffenen, die Zahlung zu verweigern. Das Urteil des Hamburger Landgerichts bestätigt nun unsere Auffassung."
Dem Prozess vorausgegangen war eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Partnervermittlung-Betreiberin war allerdings nicht bereit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Gericht:
Landgericht Hambug, Urteil vom 31. Januar 2012 - 312 O 93/11
Verbraucherzentrale Hamburg
Rechtsindex
Weitere Informationen zu Online-Partnervermittlungen finden Sie unter www.vzhh.de
Betroffene Rat suchende Verbraucher können sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden.
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