Laut Spiegel Online hat sich der Dienst Twitpic entschlossen Bilder (prominenter) Nutzer an eine Fotoagentur zu verkaufen. Bei diesem beliebten Dienst, lassen sich Bilder einfach hochladen und werden anschließend automatisch getwittert. Ein Beitrag von Schwenke und Dramburg Rechtsanwälte.

Das Recht zur Weitergabe habe sich Twitpic in den AGB vorbehalten:

… by submitting Content to Twitpic, you hereby grant Twitpic a worldwide, non-exclusive, royalty-free, sublicenseable and transferable license to use, reproduce, distribute, prepare derivative works of, display, and perform the Content in connection with the Service and Twitpic’s (and its successors’ and affiliates’) business, including without limitation for promoting and redistributing part or all of the Service (and derivative works thereof) in any media formats and through any media channels

Dieses Vorgehen ist nach dem deutschen Recht nicht haltbar.
Unwirksamkeit der Twitpic-AGB

1. Zum einem könnte eine solche Klausel bereits als überraschend eingestuft werden und unwirksam sein.
2. Zum anderen beeinträchtigt diese Klausel die Nutzer des Dienstes unangemessen, weil sie intransparent und mit dem Prinzip des Urheberrechts unvereinbar ist, wonach dem Urheber eine angemessene wirtschaftliche Beteiligung an seinen Werken zugesichert wird (§§ 11, 32 UrhG).

Nun ist es aber ein US-Dienst, der US-AGB anwendet. Dennoch bin ich der Ansicht, dass sich deutsche Bürger auf eine Urheberrechtsverletzung in Deutschland berufen könnten und ihnen zudem die o.a. Rechte nicht genommen werden dürfen. Sprich, wenn ein Unternehmen deutsche Kunden anspricht, dann muss es auch zwingendes deutsches Recht beachten.

Tiefer will ich in die sehr komplizierte Materie des internationalen Rechts nicht einsteigen, denn praktisch wird es sich kaum lohnen das in den USA sitzende Unternehmen zu verklagen. Anders würde es aussehen, wenn zum Beispiel eine deutsche Zeitung die Twitpicbilder nutzen würde. Hier würde ich gute Erfolgschancen sehen, ganz besonders weil auch noch Persönlichkeitsrechte der fotografierten Personen verletzt sein könnten.

Fazit

Das Vorgehen von Twitpic führt zu Recht zur entrüstenden Reaktionen, weil das Unternehmen sich Rechte heraus nimmt, die ihm nicht gehören. Bisher soll nur ein Vertrag mit einer britischen Agentur abgeschlossen worden sein und das nur über Fotos, die von Prominenten selbst eingestellt worden sind.

Sollte der Dienst auch mit deutschen Agenturen kooperieren, sollten diese nur im Bewusstsein des Risikos die Bilder der Twitpic-Nutzer erwerben. Denn die Nutzer haben zumindest in Deutschland gute Chancen, gegen die Unternehmen vorzugehen, die ihre Bilder verwenden.

Ferner ist anzumerken, dass Twitpic diese Änderung der AGB laut SPON wohl erst am 04. Mai 2011 eingeführt hat (zum Thema der Unwirksamkeit nachträgliche AGB-Änderungen bitte hier lesen) und damit die bereits eingestellten Bilder nicht weiter gegeben werden dürften.

Update

Twitpic beschwichtigt die Nutzer im eigenen Blog und hat die AGB erneut geändert.

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