Zwar steht das Widerrufs- und Rückgaberecht dem Gesetz nach nur Verbrauchern zu. Gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer, könnte dies im Ergebnis ein vertraglich eingeräumtes Widerrufs- oder Rückgaberecht darstellen. Ein Beitrag der Kanzlei K&W LEGAL.

Am 26. November 2010 hatten wir unter der Überschrift „Die pure Verzweiflung des Abmahnanwalts…“ darüber berichtet, dass sowohl das Landgericht Hamburg als auch das Hanseatische Oberlandesgericht einem Abgemahnten Onlineshopbetreiber darin Recht gegeben hatten, dass die Einleitung der Widerrufsbelehrung „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“ nicht irreführend und damit auch nicht wettbewerbswidrig sei.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte hierzu überzeugend ausgeführt, dass die Widerrufsbelehrung durch den Einleitungssatz weder unklar noch intransparent werde, da dieser vielmehr unmissverständlich sei und nicht dazu führe, dass ein durchschnittlicher Verbraucher den Verbraucherbegriff falsch verstehe und deswegen davon ausgehe, ihm stehe kein Widerrufsrecht zu.

Das Landgericht Kiel hatte im Juli dieses Jahres in einem ähnlich gelagerten Fall ebenfalls über den Einleitungssatz einer Widerrufsbelehrung zu entscheiden. Nach dem Urteil des Landgericht Kiel vom 9. Juli 2010 (Az. 14 O 22/10) ist die einleitende Formulierung „Das Widerrufsrecht besteht nur, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind“ rechts- und damit wettbewerbswidrig. Eine solche Einleitung verlange von dem Verbraucher, dass dieser zunächst selbst überprüfen müsse, ob er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sei und ihm daher das Widerrufsrecht zustehe. Nach Ansicht des Landgericht Kiel obliege diese Prüfungspflicht jedoch dem Unternehmer, der das Risiko einer rechtlichen Fehleinschätzung nicht auf den Verbraucher verlagern dürfe.

Aufgrund des in der Regel anwendbaren sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes“ besteht für alle Betreiber von Onlineshops die Gefahr von Abmahnungen, sofern sie in ihren Belehrungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen solchen Einleitungssatz verwenden, da die jeweiligen Abmahner ihre Ansprüche vor dem Landgericht Kiel geltend machen werden.

Sofern Onlinehändler diesen Einleitungssatz nunmehr ersatzlos streichen, droht schon die nächste Gefahr!

Zwar steht das Widerrufs- und Rückgaberecht dem Gesetz nach nur Verbrauchern zu. Gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer, könnte dies im Ergebnis ein vertraglich eingeräumtes Widerrufs- oder Rückgaberecht darstellen.

K&W Legal berät Online-Händler und stellt diesen Vertragstexte in einer der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden Form zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter http://www.kwlegal.de/service/schutzpakete-fuer-online-shops.

Auch wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben sollten können Sie sich an uns wenden und erhalten umgehend Beratung.


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Über Kanzlei K&W LEGAL:

K&W Legal ist eine, im Jahr 2010 durch die Rechtsanwälte Guido Kluck und Stefan Weste in Berlin gegründete, bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, deren Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht liegt und sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Prozessvertretung umfasst. Unsere Mandanten sind neben Privatpersonen vornehmlich kleine und mittelständische Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen, für die wir sämtliche Aufgaben einer eigenen Rechtsabteilung übernehmen.

K&W Legal sieht sich als modernes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit der Zielsetzung, bei der Beantwortung rechtlicher Fragestellungen grundsätzlich die betriebswirtschaftlichen Belange seiner Mandanten zu berücksichtigen. Unternehmen kommt es nicht darauf an Recht zu haben, sondern vielmehr wirtschaftlichen Erfolg. Mit diesem Verständnis bieten wir unseren Mandanten wirtschaftliche und kosteneffiziente Lösungen an und versuchen durch präventive Beratung langwierige und teure Prozesse nach Möglichkeit schon im Vorfeld zu vermeiden.

Persönlicher Kontakt und umfassender individueller Service stehen für uns genauso im Vordergrund wie die effiziente Lösung komplexer Problemstellungen. Hierbei greifen wir bei Bedarf auf Kooperationen mit Spezialisten wie Steuer- und Unternehmensberatern zurück und ermöglicht so eine umfassende, schnelle und gründliche Beratungsleistung.

Die Rechtsanwälte von K&W Legal verfügen neben einer fundierten juristischen Ausbildung durch Jurastudium, Referendariat und praktischer Berufserfahrung als Anwalt, auch über wirtschaftsrechtliche Zusatzqualifikationen in Form von Masterstudiengängen und ständigen Teilnahmen an Fortbildungsveranstaltungen und gewährleisten somit eine Rechtsberatung auf höchstem Niveau.


Zwar steht das Widerrufs- und Rückgaberecht dem Gesetz nach nur Verbrauchern zu. Gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer, könnte dies im Ergebnis ein vertraglich eingeräumtes Widerrufs- oder Rückgaberecht darstellen.
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