Das Landgericht Magdeburg hat einen Vater und seinen volljährigen Sohn verurteilt, insgesamt 3.000 € zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die Musikindustrie zu zahlen. Bei 132 Musikstücke sind das 22 Euro pro Titel...

Der Sachverhalt

Der beklagte Sohn hatte in einem Strafverfahren eingeräumt, im Jahr 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer Tauschbörse illegal 132 Musikstücke angeboten zu haben. Konkret ermöglichte der Beklagte, dass andere Mitglieder des Tauschnetzwerkes immer dann, wenn der Beklagte "online" war, sich die Lieder vom Rechner des Beklagten auf ihre eigenen Rechner als mp3 Datei herunterladen konnten, ohne hierfür bezahlen zu müssen. In diesem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk ist jeder angeschlossene Computer zu den anderen gleichberechtigt. Jeder Computer stellt den anderen Computern seine Ressourcen zur Verfügung.

Die Entscheidung

Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt, nichts gewusst zu haben und nicht einmal einen Computer bedienen zu können. Das ließ jedoch das Gericht nicht gelten. Der Vater hätte sich sachkundiger Hilfe bedienen müssen und z.b. durch den Einsatz von "Firewalls" und Schutzprogrammen verhindern können, dass der illegale Datenaustausch stattfindet. Somit haftet auch der Vater, da über seinen Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde.

Bereits im Vorfeld hatten die Beklagten sich außergerichtlich unter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet, in Zukunft keine Verstöße gegen das Urheberrecht mehr zu begehen. Dennoch müssen sie nach dem Urteil die Anwaltskosten der Musikfirmen in Höhe von 3000 Euro zahlen.

Gericht:
Landgericht Magdeburg, Aktenzeichen 7 O 2274/09

Rechtsindex (ka) | LG Magdeburg
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