Unterhaltspflichtige dürfen ab kommendem Jahr mehr Geld für sich behalten. Mit der neuen "Düsseldorfer Tabelle" steigt ab Jahresbeginn 2015 der sogenannte Selbstbehalt für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro im Monat. Für Nicht-Erwerbstätige steigt der Selbstbehalt von 800 auf 880 Euro.

Düsseldorfer Tabelle 2015

In der "Düsseldorfer Tabelle", die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. unter anderem die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt und der dem Unterhaltspflichtigen jeweils zu belassende Selbstbehalt geregelt. Eine Änderung der Tabelle ist erforderlich, weil die Beträge, die dem Unterhaltspflichtigen zu verbleiben haben (Selbstbehaltssätze), aufgrund der Anhebung des Regelsatzes nach dem SGB II ("Hartz IV") zum 01.01.2015 zu erhöhen sind.

Die Unterhaltssätze der Kinder bleiben zunächst unverändert, weil sie sich am steuerlichen Kinderfreibetrag orientieren, der von der Bundesregierung im Gegensatz zum Hartz-IV-Regelsatz nicht angepasst wurde.

Hier finden Sie die  Düsseldorfer Tabelle 2015 im pdf-Format auf der Seite des OLG Düsseldorf.

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