16.10.2006 - 12:21 [ Quelle Bausparkasse ]
Haftung für Mietrückstände für den ausgezogenen Partner?
Hier entschied das Gericht, dass der in der Wohnung verbliebene Partner - in diesem Fall die Frau - einem Austritt des anderen aus dem Mietverhältnis zustimmen muss, wenn keine "unterhaltsrechtlichen Gründe oder der Gesichtspunkt der nachehelichen Solidarität" dagegen sprechen. Das Paar war bereits seit sechs Jahren getrennt und seit drei Jahren geschieden. Zudem lebte die Frau mit ihrem neuen Partner in der Wohnung. Dem Ausgezogenen sei es nicht zuzumuten, ständig damit rechnen zu müssen, für eventuelle finanzielle Belastungen aus dem Mietverhältnis aufkommen zu müssen, so die Richter (OLG Köln, Az. 4 UF 169/05).
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