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Fake-Abmahnungen von „Kanzlei Schmidt“, Kurfürstendamm 234, Berlin – Forderung von 950 Euro nicht rechtmäßig

  • 2 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

[image]In so manchem Büro in Österreich mag es in den letzten Wochen im Anschluss an den Gang zum Faxgerät nicht wenig ungläubige Blicke gegeben haben. Eine „Kanzlei Schmidt“ aus Berlin hatte eine regelrechte neue Abmahnwelle per Fax losgetreten – und dabei Hunderte österreichische Firmen als Empfänger auserkoren. Der Inhalt der versendeten Abmahnschreiben war dabei durchaus pikant: Dem Firmeninhaber wurde vorgeworfen, den Erotikfilm „Girl & Girl Pee Marigold & Christiana“ unerlaubt per Filesharing im Netz verbreitet zu haben. Gefordert wurde ein Vergleichsbetrag von 950 Euro, um die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Bei zukünftiger Zuwiderhandlung wurde eine Vertragsstrafe angedroht.

Unseriöse Abmahnschreiben der „Kanzlei Schmidt“, Kurfürstendamm 234, Berlin

Wie sich mittlerweile herumgesprochen haben sollte, ist mit Abmahnanwälten nicht zu spaßen. Und keine Frage: Das Potenzial an beschämenden Situationen, die eine Abmahnung wegen erotischen Filmmaterials mit sich bringen kann, ist durchaus beachtlich. Es ist daher davon auszugehen, dass so mancher Empfänger des Abmahnschreibens sich dazu verleiten ließ, die geforderten 950 Euro zu zahlen. Bei etlichen Adressaten der Abmahnung mag die erste Reaktion daraus bestanden haben, zuerst der Website der im Briefkopf genannten Kanzlei einen Besuch abzustatten. Doch hier schien alles mit rechten Dingen zuzugehen – von der ansprechenden Gestaltung mit gefälligem Bildmaterial bis hin zum ordnungsgemäß hinterlegten, vollständigen Impressum.

Die zweideutige Abmahnung ist Betrug

Der Zufall wollte es jedoch, dass auch ein Wiener Rechtsanwalt das besagte Abmahnschreiben der „Kanzlei Schmidt“ erhielt – und sich von der durchaus professionellen Aufmachung nicht blenden ließ. Ein Anruf der auf dem Abmahnschreiben hinterlegten Telefonnummer förderte etwa nur eine Endlos-Warteschleife zutage. Und hiermit nicht genug: Sowohl „Rechtsanwalt Jörg Schmidt“ mit der Adresse Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin als auch seine im Briefkopf genannten Kollegen erwiesen sich nach kurzer Recherche als nicht als Anwalt zugelassen. Zudem stellte sich heraus, dass das angebliche Konterfei des abmahnenden „Anwalts“ auf der Internetpräsenz der Kanzlei ein Model zeigte und einer Bilddatenbank entnommen war. Hier waren also fraglos Betrüger am Werk.

Auch die Rechtsanwaltskammer Berlin warnt vor „Rechtsanwalt Jörg Schmidt“, in Kurfürstendamm 234, Berlin

Eine durchaus raffinierte Identitätsfälschung also, wobei davon auszugehen ist, dass durch das taktisch ausgeklügelte Vorgehen der Betrüger mittlerweile beträchtlicher Schaden entstanden ist. Dessen ungeachtet sollten sich Empfänger von Abmahnschreiben der „Kanzlei Schmidt“ von dem professionell anmutenden Blendwerk auf keinen Fall einschüchtern lassen. Die Rechtsanwaltskammer Berlin empfiehlt aktuell, sich beim Erhalt von Abmahnschreiben der „Kanzlei Schmidt“ mit der Adresse Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin am besten sofort an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden, wobei wir uns dieser Empfehlung nur anschließen können. Sobald weitere Einzelheiten ans Tageslicht kommen, werden wir zeitnah berichten.

(JSC)

Foto(s): ©Forolia.com

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