Cannabis auf Rezept – was bedeutet das für meinen Führerschein?

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Seit Mitte März 2017 können schwerkranke Patienten in Deutschland cannabinoidhaltige Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung auf Rezept erhalten.

Betroffenen Patienten stellt sich dann oftmals die Frage, ob sie überhaupt noch ein Kfz im Straßenverkehr führen dürfen und ob die erteilte Erlaubnis Einfluss auf laufende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren hat.

1. Darf man noch Autofahren?

Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Darauf hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag hingewiesen. Die Patienten müssten in der Lage sein, das Fahrzeug „sicher zu führen“, heißt es in der Antwort. Patienten drohe keine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines cannabishaltigen Medikaments möglich. Wie es weiter heißt, kann die Fahrtüchtigkeit auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein.

Für Cannabispatienten gilt laut Bundesregierung eine Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes. Zweck der Regelung sei, dass „durch die Medikation die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wiederhergestellt wird“. Die Wirkung der Substanz als Therapeutikum unterscheide sich deutlich von der bei missbräuchlichem Konsum, denn Drogenkonsumenten wollten sich berauschen, Patienten nähmen solche Substanzen, um einem Leiden entgegenzuwirken.

Es gilt also weiterhin: Ein Nanogramm THC pro Milliliter im Blut reicht für den Entzug der Fahrerlaubnis. Mit anderen Worten ist ein „Kiffer“ weiterhin seinen Führerschein schnell los. Denn der Bundesgerichtshof hat jüngst erneut entschieden, dass Kiffen und Autofahren nicht zusammengeht. Wird ein Nanogramm THC pro Milliliter überschritten, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Bis zu diesem Wert kann wohl ein Kfz im Straßenverkehr geführt werden, sofern, möglichst ärztlich attestiert, die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt wird. Zudem sollte immer eine ärztliche Verordnung oder ein Rezept (ggf. nur in Kopie) oder ein entsprechender Ausweis mitgeführt werden.

2. Nachträgliche Straffreiheit?

Kurz gesagt: Nein! Eine bereits begangene Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln wird nicht straffrei, wenn nachträglich Cannabis auf Rezept verschrieben wird.

3. Zukunftsaussichten / Empfehlungen

Insbesondere bei ärztlich verordneten cannabinoidhaltigen Arzneimitteln besteht eine große Rechtsunsicherheit. Der bisherige Grenzwert wurde der geänderten Situation nicht angepasst und eine gesetzliche Ausnahmeregelung zum medizinischen Konsum im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz fehlt.

Bis auf Weiteres ist daher mit Strafverfahren zu rechnen, sollten Cannabis-Patienten im Straßenverkehr positiv getestet werden. Ärztliche Verordnungen, Rezepte und eine ärztlich attestierte Fahrtüchtigkeit können allerdings im Verfahren helfen. Es ist aber weiterhin eine Einzelfallentscheidung, höchst strittig und die Straffreiheit muss individuell erkämpft werden.

Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber in naher Zukunft Rechtssicherheit schafft.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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