Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

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Steht mir ein Anspruch auf Abfindung gegen meinen Arbeitgeber zu?

Ein weitverbreiteter Irrglaube ist, dass einem gekündigten Arbeitnehmer automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung zusteht. Dies stimmt jedoch so nicht.

Nur in wenigen Ausnahmefällen besteht tatsächlich ein Anspruch auf eine Abfindung. Diese treffen jedoch selten zu und sind ausdrücklich im Gesetz geregelt.

Warum zahlen Arbeitgeber dann überhaupt eine Abfindung?

Der Großteil der arbeitsgerichtlichen Prozesse wird durch die Zahlung einer Abfindung beendet.

Um zu verstehen, wie sich die Höhe einer Abfindung zusammensetzt, muss man nachvollziehen können, warum überhaupt Abfindungen bezahlt werden.

Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu seinem Arbeitnehmer beenden will, braucht der Arbeitgeber in der Regel einen Kündigungsgrund. Geht der Arbeitnehmer nunmehr im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vor Gericht vor und besteht Anlass an der Wirksamkeit der Kündigung zweifeln, stellt der Ausgang des Prozesses für den Arbeitgeber ein erhebliches Risiko dar.

Stellt sich nämlich am Ende des Prozesses heraus, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis unverändert fortbestanden hat, muss der Arbeitgeber sämtliche ausstehenden Löhne für die Vergangenheit nachträglich bezahlen, ohne eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erhalten zu haben. Dies kann für den Arbeitgeber richtig teuer werden.

Aus diesem Grund bieten Arbeitgeber nicht selten während des Prozesses eine Abfindung an. Damit kauft sich der Arbeitgeber von der Verpflichtung frei, einen wirksamen Kündigungsgrund vor Gericht nachweisen zu müssen. Gleichzeitig verhindert er auf diese Weise, dass er möglicherweise Verzugslohn für die vergangenen Monate zahlen muss, in denen der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat. All diese Faktoren spielen bei der Bemessung der Abfindungshöhe eine entscheidende Rolle. An dieser Stelle bedarf es Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick, um die höchstmögliche Abfindung zu erzielen.

Häufig sind Arbeitnehmer einer Abfindung gegenüber auch nicht abgeneigt. Denn wenn eine Kündigung erst einmal in der Welt ist, stehen die Chancen bei einem Obsiegen im Prozess für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit eher schlecht.

So ist es für den Arbeitnehmer oft die bessere Wahl sich für eine Abfindung zu entscheiden und sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.

Wie hoch ist eine Abfindung?

Die berühmt berüchtigte Regelabfindung beträgt 0,5 Bruttomonatsverdienste je Beschäftigungsjahr.

Bsp. Für eine Regelabfindung:

Verdient ein Arbeitnehmer bspw. 3.000,00 € brutto im Monat und ist er seit 4 Jahren im Betrieb beschäftigt, beträgt die Regelabfindung 6.000,00 € brutto.

Eine Regelabfindung ist jedoch nur ein allgemeiner Maßstab für die Berechnung einer Abfindung.

Oft kann durch taktisches Vorgehen und Verhandlungsgeschick eine weitaus höhere Abfindung erzielt werden. Dies kommt immer auf den Einzelfall an und ist daher von Fall zu Fall verschieden.

An dieser Stelle werden wir Ihren Fall umfänglich prüfen und für Sie die bestmögliche Abfindung erzielen.


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