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Affe als Selfie-Fotograf: Hat der Streit nun ein Ende?

  • 4 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

Ein Affen-Selfie? Ja, das hat es schon gegeben. Der behaarte Fotograf war „Naruto“, ein Schopfmakake, dessen breit grinsendes Konterfei um die Welt ging. Doch wer hätte geahnt, dass das Ergebnis jede Menge Zoff vor Gericht sein würde? Nun haben die Richter in den USA wieder für eine handfeste Überraschung gesorgt.

Es hatte als eine Art Experiment begonnen: Der britische Wildtierfotograf David Slater befand sich vor sechs Jahren auf Foto-Tour im indonesischen Regenwald. Ihm fiel schließlich auf, dass sich einer der dort lebenden Affen für seine Kamera interessierte.

Wenig später kam ihm eine verhängnisvolle Idee. Er platzierte seinen Fotoapparat auf einem Stativ und wartete ab. Der Schopfmakake „Naruto“ betätigte tatsächlich kurz darauf den Auslöser – und hatte damit die Fotos aufgenommen, die Slater fast in den Ruin treiben sollten.

Urheberrechtsklage im Auftrag eines Affen

Der Ärger begann schließlich, als die niedlichen Aufnahmen von „Naruto“ vor drei Jahren auf Wikipedia veröffentlicht wurden. Der Foto-Profi sah das gar nicht gerne und verlangte, dass man die Bilder entfernte. Die Online-Enzyklopädie weigerte sich jedoch. Die Argumentation: Slater besitze keine Urheberrechte an den Bildern. Schließlich habe er sie nicht selbst aufgenommen.

Tierschützer: Affe besitzt Bildrechte, nicht der Fotograf

Als Nächstes wurde es noch bunter: Slater bekam Post von der US-amerikanischen Tierschutzorganisation PETA. Der Grund: Er habe die Fotos von „Naruto“ auf einer Online-Fotoplattform unrechtmäßig vermarktet.

Man verlangte eine Entschädigung – für den Affen. Denn die Tierschützer waren der Meinung, dass „Naruto“ die Fotos aufgenommen hatte und somit die Rechte an ihnen besitzt, nicht Slater.

Arm wegen Affen-Selfie

Was von vorn bis hinten absurd klingt, führte schließlich zu einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen PETA und dem Tierfotografen. PETA erlitt zuerst Schiffbruch vor Gericht, hatte allerdings Blut geleckt.

Und wie es in den USA vorkommen kann, ging die Sache ordentlich ins Geld. So gab Slater im Juli 2016 gegenüber dem „Guardian“ an, dass er mit dem Gedanken spiele, seinen Beruf als Tierfotograf an den Nagel zu hängen, und dass ihm das Geld für den Heimflug vom letzten Gerichtstermin nach Hause fehle.

Außergerichtlicher Vergleich Ende 2017: Ein Ende des Affentheaters war in Sicht

Im Herbst letzten Jahres hatte der Foto-Profi allerdings endlich einen Grund, aufzuatmen. Medienberichten zufolge hatten sich PETA und Slater außergerichtlich geeinigt. Und nicht ohne Grund, munkelte man. So mancher war der Meinung, dass die Tierschutzorganisation eine weitere Niederlage hatte kommen sehen.

Fotograf musste 25 Prozent seiner zukünftigen Einnahmen spenden

Einen Haken gab es allerdings für Slater: PETA verlangte von ihm, dass er 25 Prozent seiner zukünftigen Einnahmen aus der berühmten Bildserie spenden sollte, und zwar an gemeinnützige Organisationen, die sich mit dem Schutz des Lebensraums von „Naruto“ und seinen Artgenossen befassen. Die bisherigen Einnahmen sprach man immerhin dem Fotografen zu. Darüber, wie viel davon tatsächlich übrig geblieben ist, lässt sich jedoch nur spekulieren.

Diese Woche folgte eine Wendung, mit der wohl niemand gerechnet hätte

Vor wenigen Tagen kam es allerdings zu einem auch im US-amerikanischen Rechtssystem ungewöhnlichen Ereignis. Das Berufungsgericht in San Francisco schaltete sich wieder ein und ließ verlauten, dass es mit dem außergerichtlichen Vergleich, der zwischen Slater und PETA zustande gekommen war, nicht einverstanden sei.

Anschließend beschlossen die Richter, PETA ordentlich die Leviten zu lesen und ließen kein gutes Haar an der Vorgehensweise der Tierrechtsorganisation im Fall „Naruto“.

PETA hätte die Interessen von „Naruto“ gar nicht vertreten dürfen

Zwar habe sich PETA den sogenannten „next friend“-Status verleihen lassen, der es im US-amerikanischen Recht ermöglicht, dass Dritte für nicht selbst prozessfähige Personen rechtliche Schritte einleiten. Allerdings sei die Organisation den Anforderungen hierfür nicht gerecht geworden. Denn die hierfür erforderliche enge Beziehung zwischen dem Prozessunfähigen (sprich dem Affen) und dem Dritten (sprich PETA) habe in diesem Fall nicht vorgelegen.

PETA sei somit von Anfang an nicht berechtigt gewesen, für „Naruto“ zu klagen und habe den unschuldigen Affen somit für seine Zwecke missbraucht.

Selfie-Affe hat kein Urheberrecht an seinen Bildern

Zwar kamen die Richter zu dem Entschluss, dass Tiere keinesfalls rechtlos seien und ihnen durchaus die Möglichkeit offenstehe, dass man in ihrem Interesse vor Gericht Klage einreicht, wenn ihnen Unrecht geschieht. Urheberrechte im Sinne des US-Urheberschutzgesetzes seien ihnen jedoch nicht zuzusprechen.

Die Anwaltskosten für das Berufungsverfahren muss nun PETA tragen. Einer der kuriosesten Gerichtsfälle der vergangenen Jahre dürfte hiermit endlich sein Ende gefunden haben. Und falls nicht, werden Sie an dieser Stelle zeitnah davon erfahren – versprochen.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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