Geprellter Bieter: Vorzeitige Beendigung der eBay-Auktion

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Auch wenn der Verkäufer eine laufende Auktion abbricht, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz bzw. Lieferung der angebotenen Sache. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Verkäufer behauptet, die Sache sei nun beschädigt oder habe einen Defekt, er diesen Mangel aber nicht nachweisen kann. 

In dem aktuell von mir betreuten Fall ging es um eine PlayStation, die zunächst vom Verkäufer als „super erhalten und vollkommen funktionstüchtig, samt Zubehör“ beschrieben worden war. Dieser beendete die Auktion dann aber, nachdem mein Mandant mit seinem Höchstgebot von 40,00 € weit unter dem gewünschten Kaufpreis lag. Die Behauptung, die Playstation sei defekt, konnte nicht nachgewiesen werden. Dementsprechend war die vorzeitige Beendigung der Auktion rechtsgrundlos erfolgt. 

Da dem Bieter durch den Verkäufer schon mit Angebotserstellung signalisiert wird, einen Kaufvertrag mit ihm schließen zu wollen, sofern die Grundvoraussetzungen (Lieferung des Höchstgebots bzw. Akzeptanz des Mindestpreises bei der „Sofort-Kaufen“ Option) erfüllt sind, kann nicht so einfach davon Abstand genommen werden wie etwa bei einem Angebot in einem Katalog, worauf der Händler immer noch behaupten kann, die Sache sei vergriffen.

Darüber sollte sich ein Verkäufer bewusst sein, wie auch über das Risiko, die Kaufsache möglicherweise auch weit unter Wert verkaufen zu müssen.

Im beschriebenen Fall war das das Glück meines Mandanten: Gegen Zahlung von 40,00 € konnte mein Mandant dann eine – voll funktionstüchtige – PlayStation in Empfang nehmen.


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