Die Klage von Eigentümern gegen ein kommunales Bauunternehmen auf Schadenersatz wurde abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die behaupteten Schäden am Grundstück nicht, wie von den Klägern behauptet, durch Arbeiten mit einer Rüttelplatte verursacht worden waren.

Die Verhängung eines Bußgeldes von 3.000,-- € gegen einen Vermessungsingenieur, der im Rahmen einer Vermessung zur Teilung eines Grundstücks fingierte Messdaten vorgelegt hat, ist rechtmäßig. Dies entschied das VG Koblenz.

Ohne Vollmacht des Eigentümers dürfen Makler nicht das Grundbuch einsehen. Ebenso wenig dürfen Notare dies im Auftrag eines Maklers tun. Auch dann nicht, wenn die Einsicht nach Auskunft des Maklers zur Vorbereitung des Verkaufs der Wohnung im Auftrag des Eigentümers vorgenommen werden soll.

Ein Anwohner machte u.a. geltend, er fürchte die ständige Funkstrahlung, der Funkmast verunstalte die Gegend und sein Grundstück werde aufgrund der Anlage an Wert verlieren. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.

Der Gesetzgeber hat das Grundbuch nicht als ein öffentliches Register ausgestaltet, in das jedermann zu Informationszwecken Einsicht nehmen kann. Für eine Einsicht in das Grundbuch ist ein berechtigtes Interesse erforderlich, so dass sachliche Gründe vorgetragen werden müssen.

Schrottimmobilienbesitzer, die mit der finanzierenden Bank einen Schuldenerlass ausgehandelt haben, müssen den Erlassbetrag versteuern. Zudem sind die bis dahin in Anspruch genommenen Abschreibungsbeträge anzusetzen.

Pressemitteilung: Nach Vertragsschluss vom Auftraggeber angeordnete Änderungen der Bauwerksplanung können zu einem geänderten Vergütungsanspruch des Auftragnehmers führen. Auf diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weist die Attendorner Rechtsanwaltskanzlei Kuschel hin.

Der Eigentümer eines Kfz-Tiefgaragenstellplatzes darf sein abgemeldetes und fahruntüchtiges Auto nicht dauerhaft auf seinem eigenen Parkplatz abstellen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Baugenehmigung - Die der Stadt Wittlich erteilte Baugenehmigung zum Neubau einer Großsporthalle/Mehrzweckhalle im Bereich des Cusanus-Gymnasiums verstößt nicht gegen nachbarschützende Vorschriften, sodass sie sofort vollzogen werden kann. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Beschluss vom 18. September 2009 entschieden.

Bordellbetrieb - Die Konzentration von Einrichtungen des Sex-Gewerbes führen erfahrungsgemäß zu einer Gebietsabwertung. Somit darf im Gewerbegebiet südlich des Doms zu Speyer kein weiterer Bordellbetrieb verwirklicht werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.