Die Stadt Hamburg will ein Gesetz erlassen, das es ihr ermöglicht, leerstehende Immobilien zu beschlagnahmen, um Asylsuchende zwangsweise unterzubringen. Das Land Berlin hat bereits vier Gewerbeimmobilien beschlagnahmt und darin Asylbewerber untergebracht.

Eine Mitteilung des Immobilienverband Deutschland IVD

Nach dem Grundgesetz darf die Beschlagnahme von Immobilien jedoch nur das letzte Mittel sein. Der IVD fordert deswegen, dass eine Beschlagnahme von Immobilien erst dann erfolgt, wenn die Möglichkeiten zur Unterbringung im gesamten Bundesgebiet ausgeschöpft sind. Hierzu sollte die Zuständigkeit auf die Bundespolizei übertragen werden.

Bereits nach den geltenden Polizei- und Ordnungsgesetzen darf der Staat Immobilien beschlagnahmen, um Obdachlose unterzubringen. Diese Gesetze lauten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Sie enthalten jedoch alle eine Generalklausel, nach der es Aufgabe der zuständigen Behörden ist, von dem Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwenden.

Die Beschlagnahme einer Immobilie darf jedoch nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur "das letzte Mittel" sein. Sie ist erst dann zulässig, wenn die zuständige Gemeinde zuvor sämtliche Mittel für eine Unterbringung ausgeschöpft hat. Die Behörde muss nachweisen können, dass keine Möglichkeit besteht, den Obdachlosen in öffentlichen Immobilien unterzubringen und dass es unmöglich ist, ihm eine Unterkunft durch Abschluss eines Mietvertrages zu verschaffen.

Da das Grundgesetz im gesamten Bundesgebiet gilt, ist dieses Thema im gesamtdeutschen Maßstab zu sehen. Es mag schwierig sein, in Hamburg oder München genügend Flächen anzumieten. In ländlichen und strukturschwachen Regionen stehen aber genügend Wohnungen zur Verfügung. Hier zu wohnen ist zumutbar und steht einer Integration nicht entgegen.

Der teure Abriss von leerstehenden Wohngebäuden im Rahmen des Stadtumbauprogramms Ost sollte sofort überdacht werden. Bereits genehmigte Rückbauvorhaben sollten hinterfragt werden. Genau diese Wohnungen werden jetzt dringend benötigt.

Welches Bundesland wie viele Flüchtlinge aufnehmen muss, legt der sogenannte Königsteiner Schlüssel fest - grob gesagt nach dem Prinzip: mehr Steuereinnahmen, mehr Flüchtlinge. Dieses Prinzip sollte geändert werden. Stattdessen sollte der Bund die Kommunen in den strukturschwachen Regionen unterstützen, damit Wohnraum dort angemietet werden kann, wo er zur Verfügung steht.

Es darf nicht vergessen werden, dass auch das Eigentum an einer Immobilie grundgesetzlich geschützt ist. Zwar muss der Gebrauch des Eigentums auch dem Allgemeinwohl dienen. Dies bedeutet aber nicht, dass die öffentliche Hand sich an dem Privateigentum beliebig bedienen kann. Der Respekt vor dem Eigentum muss auch in der gegenwärtigen krisenartigen Situation gewahrt bleiben. Eine Beschlagnahme darf nur "das letzte Mittel" sein.


Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD
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