Nach Ansicht des Landgerichts entsprach die HCI-Schiffsbeteiligung nicht dem Anlegerprofil des Klägers. Hochriskante Schiffsfonds werden an ganz normale Kunden verkauft.

Knapp 70 Mio. Euro haben rund 1.900 Privatanleger in den Jahren 2008 und 2009 in den Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 investiert. Die vier Produkten- und Chemikalientanker des Fonds sind bereits insolvent, der Fonds besitzt noch vier Plattformversorger.

In einem von Nittel & Minderjahn Rechtsanwälte für einen Anleger des HCI Shipping Select 26 vor dem Landgericht Chemnitz geführten Rechtsstreit wurde nunmehr die Erzgebirgssparkasse zu Schadenersatz verurteilt (nicht rechtskräftig). Sie hatte ihrem Kunden zur Beteiligung an diesem Fonds geraten. Die Beratung war aber weder anleger-, noch anlagegerecht.

Nach Ansicht des Landgerichts entsprach die HCI-Schiffsbeteiligung nicht dem Anlegerprofil des Klägers. Dieser sei weder vermögend noch ein Spitzenverdiener gewesen. Das finanzielle Jonglieren mit Schiffsbeteiligungen komme aber nur für risikobereite, vermögende Anleger in Frage, so das Landgericht. Darüber hinaus wurde der Sparkassenkunden nicht darüber informiert, dass das Kapital weit über die von ihm angestrebten 10 Jahre hinaus in dem Fonds gebunden sei. Der Prospekt wurde dem Kläger viel zu spät übergeben, so dass er sich selbst gar nicht informieren konnte. Außerdem habe es der Berater der Erzgebirgssparkasse unterlassen, auf die an die Sparkasse fließende Provision in Höhe von 11% der Zeichnungssumme zu informieren.

Aus unserer Sicht war dies ein typischer Fall von Falschberatung, wie er immer wieder bei Banken und Sparkassen auftaucht. Hochriskante Schiffsfonds werden an ganz normale Kunden verkauft, die weder über ein besonderes Vermögen, noch über außergewöhnliche Einkünfte verfügen.

Artikellink: Urteil für Anleger des HCI Shipping Select 26

Ein Beitrag von Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB


Die Anwälte von Nittel und Minderjahn mit ihrer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Neckargemünd, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel und Minderjahn | Rechtsanwälte finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://anwaltshaftung.de und http://darlehenswiderruf.net

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