In mehreren Verfahren hat das OLG München die DAB Bank AG dazu verurteilt, den Anlegern den aus der Fehlberatung durch die Accessio AG (ehemals Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die aktuellen Urteile wurden unter anderem von der auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus München erstritten.

Rechtsanwalt Thorsten Krause, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte vertritt seit rund 5 Jahren Geschädigte Accessio Anleger gegen die DAB Bank. Er führt aus: "Das OLG München fand hier mehr als deutliche Worte: Nachdem die DAB Bank AG Kenntnis von der systematischen Fehlberatung durch die Accessio AG gehabt hat bzw. deren Fehlberatung objektiv evident gewesen ist, wäre diese dazu verpflichtet gewesen, die gemeinsamen Kunden zu warnen. Nachdem sie dieser Warnpflicht nicht nachgekommen ist, haftet sie den Anlegern auf Schadensersatz". Die DAB Bank hat somit nach dem Urteil des OLG für die Beratungsfehler der Accessio AG einzustehen.

Für Betroffene Accessio-Anleger sind die Urteile ein Meilenstein in der Durchsetzung ihrer Ansprüche. "Nach dem durch uns erstrittenen Urteil des Bundesgerichtshofes (kurz BGH) vom 19.03.2013 in dem der BGH erstmals die grundsätzliche Möglichkeit der Haftung der Direktbank bestätigt hatte, setzt das Oberlandesgericht München, diese Rechtsprechung des BGH nach intensiver Beweisaufnahme in Urteile gegen die DAB Bank um", ergänzt Rechtsanwalt Krause.

Die überzeugende Begründung des OLG München stützt sich dabei laut Krause nicht auf die individuelle Fehlberatung des einzelnen Anlegers, sondern auf die systematische Fehlberatung durch die Accessio AG, so dass dieses Urteil nach Ansicht der Anwälte im Grunde auf praktisch alle Fälle von Accessio-Geschädigten angewendet werden kann.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, das Oberlandesgericht hat die Revision zugelassen, um diese zur Überprüfung an den BGH vorzulegen. Rechtsanwalt Krause ist jedoch zuversichtlich: "Wir sind der Ansicht, dass die Urteile einer solchen Überprüfung standhalten werden, da die Begründung äußerst schlüssig argumentiert ist und sich im Wesentlichen an die Rechtsprechung des BGH hält", kommentiert er das Urteil.

Krause empfiehlt allen Accessio-Geschädigten, die bislang noch mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gezögert haben, sich bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt zu informieren, um keine Fristen zu versäumen.

Ein Beitrag der KAP Rechtsanwälte

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