Nach der Razzia bei Infinus AG und Future Business KGaA fand vor dem Landgericht Leipzig eine erste mündliche Verhandlung zur (zivilrechtlichen) Haftung der Verantwortlichen und Hintermänner statt.

Etwas über ein Jahr nach der Razzia bei den Dresdener Anlagefirmen Infinus AG und Future Business KGaA fand vor dem Landgericht Leipzig eine erste mündliche Verhandlung zur (zivilrechtlichen) Haftung der Verantwortlichen und Hintermänner statt. Die auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisierte Kanzlei KAP Rechtsanwälte gibt eine erste Einschätzung zum veröffentlichten Zwischenstand ab. Nach Einschätzung der Kanzlei machte das Gericht den betroffenen Anlegern Hoffnung, Ihre Ansprüche durchsetzen zu können. Vor allem die in "normalen" Verfahren sehr seltene Anspruchsgrundlage der "deliktischen Haftung" wurde hierbei vom Landgericht in den Vordergrund gerückt.

Das Landgericht Leipzig spricht hinsichtlich des Verfahrens von einem "Musterverfahren". "Auch wir sind überzeugt, dass das Verfahren das wesentliche Weichen für weitere Klagen von Anlegern stellen wird" führt Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin bei KAP Rechtsanwälte aus. "Vor allem der Hinweis des Gerichts, dass die Verurteilung der ehemaligen Infinus und Future-Business-Verantwortlichen auf der Basis der sog. deliktischen Haftung möglich ist, spricht für sich", so die Anwältin weiter. "Auf den Punkt gebracht bedeutet dies, dass das Gericht es für wahrscheinlich hält, dass die Anlageprodukte der Future-Business-Gesellschaften von Anfang an auf eine Schädigung der Anleger ausgelegt waren" ergänzt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, ebenfalls Partner der Kanzlei. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da dessen Feststellungen auch in anderen Verfahren wichtig werden können.

"Neben den Verantwortlichen der Gesellschaften suchen wir für unsere Mandanten auch weiterhin nach Möglichkeiten, den entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen" ergänzt Rechtsanwältin Appelt. KAP Rechtsanwälte haben hierzu nach eigenen Angaben erste Klagen gegen beteiligte Vermittler eingereicht. "Nach unserer rechtlichen Einschätzung können Vermittler auch dann in persönliche Haftung genommen werden können, wenn sie als so genannte "gebundene Vermittler" aufgetreten sind. Entsprechende gerichtliche Hinweise aus vergleichbaren Parallelfällen in welchen sich die dortigen (nicht Infinus-)Vermittler auf ihre Stellung als "gebundener Vermittler" berufen haben, liegen uns vor", so die Rechtsanwälte.

Ganz gleich, für welches Vorgehen sich geschädigte Anleger entscheiden, sie sollten damit nicht zu lang warten. Die Hinweise des Landgerichts Leipzig sind nach Einschätzung von KAP Rechtsanwälte vielversprechend und die Chance sollte nun genutzt werden. Zu bedenken sei laut den Anwälten auch, dass die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögen oder die Privatvermögen von Vermittlern oder Vermittlungsagenturen möglicherweise nicht ausreichen, den Schaden jedes Anlegers zu bezahlen.

Ein Beitrag der KAP Rechtsanwälte

Weitere Informationen unter: http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/infinus/

KAP Rechtsanwälte
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