Die Möglichkeit des Widerrufs von Darlehen ist in aller Munde. Formfehler bei Widerrufsbelehrungen ermöglichen den Widerruf auch noch viele Jahre nach Vertragsschluss.

Insbesondere bei Immobiliendarlehen stellen sich Verbraucher die Frage, ob sie jetzt in einer Zeit mit sehr niedrigen Zinsen wirksam einen Widerruf erklären können, um sich ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Vertrag zu lösen.

Der Bundesgerichtshof hat zu diesem Thema inzwischen eine Reihe von Entscheidungen zu Gunsten von Verbrauchern getroffen. Hiervon können Sie profitieren. Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat zwischenzeitlich von einer Vielzahl von Banken Widerrufsbelehrungen geprüft und, sofern diese Formfehler aufwiesen, effektiv die sich daraus ergebenden berechtigen Ansprüche geltend gemacht. Um langwierige und teure Zivilprozesse zu vermeiden, wurden im Interesse der Mandanten regelmäßig sinnvolle Vergleiche abgeschlossen. Lehnt eine Bank berechtigte Ansprüche ab und bietet auch keinen akzeptablen Vergleich an, so wird die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche empfohlen.

Für Darlehensnehmer stellen sich im Wesentlichen zwei wichtige Fragen:

Kann ich mein Darlehen widerrufen?
Welche Folgen hat der Widerruf des Darlehens für mich?

Ob Sie heute noch wirksam den Widerruf Ihres Darlehensvertrages erklären können, hängt davon ab, ob die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das Widerrufsrecht für Verbraucher hat über die Jahre immer wieder Änderungen erfahren. Welches Recht Anwendung findet, richtet sich nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses anwendbaren Recht.

Es gilt im Wesentlichen vier verschiedene Zeiträume zu unterscheiden, um die jeweilige Rechtslage zu beurteilen:

1. Darlehen vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen
2. Darlehen in der Zeit vom 1. Januar 2002 bis 31. Oktober 2002 abgeschlossen
3. Darlehen in der Zeit vom 1. November 2002 bis 10. Juni 2010 abgeschlossen
4. Darlehen seit dem 11. Juni 2010 abgeschlossen

Weiterführende Informationen: http://rrlaw.de

Sollten Sie bezogen auf Ihren Darlehensvertrag wissen wollen, ob die Widerrufsbelehrung falsch ist und mit welchen wirtschaftlichen Konsequenzen das für Sie verbunden ist, wird Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten gegeben. Sofern Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Klaus Rotter, Rechtsanwalt

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Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter ("Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht", Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.
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