"Renditen" aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden, wenn sie bis Anfang 2010 gutgeschriebenen wurden.

Über die Business Capital Investors Corporation (BCI)

Bei der BCI handelt es sich um eine im Jahr 2002 gegründete amerikanische Aktiengesellschaft. Den Anlegern wurden Renditen von 15,5 % versprochen. Die Anlagegelder sollten in einen Vermögenspool fließen, aus dem u.a. Großbanken Sicherheitskapital für Finanzgeschäfte zur Verfügung gestellt werden sollte.

Rendite von 15,5 %

Tausende deutscher Anleger, die an die 100 Millionen Euro investiert haben sollen, wurden so gelockt. Tatsächlich wurden mit den eingezahlten Geldern jedoch Zins- und Rückzahlungsansprüche von anderen Anlegern befriedigt. Mit jährlichen Renditeabrechnungen von 15,5 % wurde der Erfolg des Produkts vorgetäuscht. Im Falle der Kündigung der Anlage wurde die Einlage samt vermeintlich erzielter Rendite bis Anfang des Jahres 2010 auch ausbezahlt. Danach brach dieses Schneeballsystem zusammen.

Der Sachverhalt

In dem Streitfall klagten Eheleute, die sich in den Jahren 2002 bis 2007 mit insgesamt 338.000 Euro an der BCI beteiligt hatten, gegen die Versteuerung gutgeschriebener "Renditen" in Höhe von ca. 190.000 Euro. Da sie sich für die Wiederanlage der Einlagen und der "Renditen" entschieden hatten, verloren sie mit dem Zusammenbruch des Schneeballsystems alles.

Finanzamt besteuert Rendite

Dennoch besteuerte das Finanzamt die Renditen. Hierbei berief es sich auf die Rechtsprechung des BFH, wonach auch Gutschriften aus einem sog. Schneeballsystem zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, solange der Betreiber zur Auszahlung der gutgeschriebenen "Renditen" bereit und fähig war.

Das Urteil des Finanzgerichts Köln (Az. 14 K 2824/13)

Der 14. Senat des Finanzgerichts Köln wies die Klage der Eheleute ab. Er behandelte die gutgeschriebenen Renditen als steuerpflichtige Einnahmen aus einer stillen Beteiligung. Dass die Renditen nie zur Auszahlung kamen sei unerheblich, da die BCI auf Verlangen der Kläger bis Anfang 2010 Einlagen samt "Rendite" ausgezahlt hätte. Die Revision wurde zugelassen.

Gericht:
Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.03.2014 - 14 K 2824/13

FG Köln
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